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Wie sehr das Zusammenschliessen der Interessenten in jener Zeit
zegeben war, geht daraus hervor, dass ursprünglich die Zünfte keines-
wegs immer einzelne Gewerbe allein. umfassten, — dazu war, in den
kleineren Städten namentlich, die Zahl meistens zu gering; — und
yusserdem, dass nicht nur die Handwerker, sondern die verschiedensten
anderen Arbeiter sich in der gleicher Weise associierten, wie Gärtner,
Krämer, Fuhrleute. Dabei ist zu bemerken, dass dieselben nicht
überall von den Fürsten begünstigt wurden, sondern dass ihnen sogar er-
hebliche Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden. Der Bischof
Heinrich von Worms hob 1233 fast alle Innungen auf. In Wien
wurden 1278 alle Unionen aufs strengste untersagt, ein Beweis, dass
dieselben in jener Zeit noch nicht völlig festen Fuss gefasst hatten.
Die Bestrebungen der Zünfte waren von Anfang an sehr ver-
schiedene. Einmal sind sie ausgesprochener Massen geselliger Natur,
ım gemeinsame Trinkgelage zu veranstalten, wofür es allerdings gleich-
zültig war, auf welche Weise die Mitglieder ihr Brot verdienten. In
zweiter Linie, wie erwähnt, haben sie die Ausübung einer Gewerbe-
nolizei, wobei es sich zunächst keineswegs allein um die Interessen
der Mitglieder handelte, sondern ausgesprochener Massen auch um
Jen Schutz der Konsumenten. Das liegt in den Bestimmungen
über den Bezug und die Qualität des Rohmaterials, welches zur Bear-
beitung gelangen sollte, über die Art der Anfertigung, dann später
über die Preise, welche die Mitglieder für ihre Produktion fordern
Jurften. Der Schwerpunkt lag aber in dem 13. Jahrhundert wohl
unzweifelhaft in der gemeinsamen Unterstützung der gewerblichen Inte-
ressen, sowohl zur Förderung der Leistungsfähigkeit durch gemeinsamen
Bezug des Rohmaterials, durch bestimmte gewerbliche Anlagen, wie in
der scharfen Zusammenfassung und Abschliessung des Gewerbes in
Zünften, indem jeder dem betreffenden Gewerbe Angehörige auch der
Korporation beitreten musste. Zunächst wurde dabei der Nachweis
bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten nicht verlangt. Indessen ist
schon 1272 bei den Bäckern in Berlin gefordert, dass der aufzuneh-
mende Gewerksmann in eines Meisters Ofen bereits Brot gebacken
habe. Ausserdem musste eine gewisse Abgabe entrichtet werden. Die
Beschränkung der Aufnahme ist anfangs eine geringe. Nur ehrliche
Geburt wird verlangt. In einer Anzahl Gewerben sind thatsächlich
auch Frauen in die Zunft aufgenommen, in den meisten sind sie nicht
ausdrücklich ausgeschlossen. Ursprünglich war die Arbeitsteilung noch
eine wenig entwickelte, so dass thatsächlich derselbe Gewerbetreibende
verschiedene Handwerke zugleich übernahm, der Schmied auch Schlosser-
arbeit verrichtete und umgekehrt und, wie schon erwähnt, in derselben
Zunft sehr ungleiche Handwerke vereinigt waren. 1244 bildeten in
Regensburg z. B. Zimmerleute, Schreiner und Korduanbereiter eine Zunft.
Schon in der frühesten Zeit finden wir die Unterscheidung in
Meister, Gesellen und Lehrlinge, jedenfalls aber noch nicht in der
späteren scharfen Abgrenzung; wie denn Meister ursprünglich nur die
Mitglieder des Zunftvorstandes genannt wurden. Erst später schieden
sich. die drei Klassen immer schärfer ab, und hildeten die Formali-
täten, welche den Uebergang von einer Klasse zur anderen zur Vor-
bedingung machten, einen besonders wichtigen Teil der zünftlerischen
Bestimmungen.
1. Phase.