Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Wie sehr das Zusammenschliessen der Interessenten in jener Zeit 
zegeben war, geht daraus hervor, dass ursprünglich die Zünfte keines- 
wegs immer einzelne Gewerbe allein. umfassten, — dazu war, in den 
kleineren Städten namentlich, die Zahl meistens zu gering; — und 
yusserdem, dass nicht nur die Handwerker, sondern die verschiedensten 
anderen Arbeiter sich in der gleicher Weise associierten, wie Gärtner, 
Krämer, Fuhrleute. Dabei ist zu bemerken, dass dieselben nicht 
überall von den Fürsten begünstigt wurden, sondern dass ihnen sogar er- 
hebliche Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden. Der Bischof 
Heinrich von Worms hob 1233 fast alle Innungen auf. In Wien 
wurden 1278 alle Unionen aufs strengste untersagt, ein Beweis, dass 
dieselben in jener Zeit noch nicht völlig festen Fuss gefasst hatten. 
Die Bestrebungen der Zünfte waren von Anfang an sehr ver- 
schiedene. Einmal sind sie ausgesprochener Massen geselliger Natur, 
ım gemeinsame Trinkgelage zu veranstalten, wofür es allerdings gleich- 
zültig war, auf welche Weise die Mitglieder ihr Brot verdienten. In 
zweiter Linie, wie erwähnt, haben sie die Ausübung einer Gewerbe- 
nolizei, wobei es sich zunächst keineswegs allein um die Interessen 
der Mitglieder handelte, sondern ausgesprochener Massen auch um 
Jen Schutz der Konsumenten. Das liegt in den Bestimmungen 
über den Bezug und die Qualität des Rohmaterials, welches zur Bear- 
beitung gelangen sollte, über die Art der Anfertigung, dann später 
über die Preise, welche die Mitglieder für ihre Produktion fordern 
Jurften. Der Schwerpunkt lag aber in dem 13. Jahrhundert wohl 
unzweifelhaft in der gemeinsamen Unterstützung der gewerblichen Inte- 
ressen, sowohl zur Förderung der Leistungsfähigkeit durch gemeinsamen 
Bezug des Rohmaterials, durch bestimmte gewerbliche Anlagen, wie in 
der scharfen Zusammenfassung und Abschliessung des Gewerbes in 
Zünften, indem jeder dem betreffenden Gewerbe Angehörige auch der 
Korporation beitreten musste. Zunächst wurde dabei der Nachweis 
bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten nicht verlangt. Indessen ist 
schon 1272 bei den Bäckern in Berlin gefordert, dass der aufzuneh- 
mende Gewerksmann in eines Meisters Ofen bereits Brot gebacken 
habe. Ausserdem musste eine gewisse Abgabe entrichtet werden. Die 
Beschränkung der Aufnahme ist anfangs eine geringe. Nur ehrliche 
Geburt wird verlangt. In einer Anzahl Gewerben sind thatsächlich 
auch Frauen in die Zunft aufgenommen, in den meisten sind sie nicht 
ausdrücklich ausgeschlossen. Ursprünglich war die Arbeitsteilung noch 
eine wenig entwickelte, so dass thatsächlich derselbe Gewerbetreibende 
verschiedene Handwerke zugleich übernahm, der Schmied auch Schlosser- 
arbeit verrichtete und umgekehrt und, wie schon erwähnt, in derselben 
Zunft sehr ungleiche Handwerke vereinigt waren. 1244 bildeten in 
Regensburg z. B. Zimmerleute, Schreiner und Korduanbereiter eine Zunft. 
Schon in der frühesten Zeit finden wir die Unterscheidung in 
Meister, Gesellen und Lehrlinge, jedenfalls aber noch nicht in der 
späteren scharfen Abgrenzung; wie denn Meister ursprünglich nur die 
Mitglieder des Zunftvorstandes genannt wurden. Erst später schieden 
sich. die drei Klassen immer schärfer ab, und hildeten die Formali- 
täten, welche den Uebergang von einer Klasse zur anderen zur Vor- 
bedingung machten, einen besonders wichtigen Teil der zünftlerischen 
Bestimmungen. 
1. Phase.
	        
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