fullscreen: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Vermehrung, welche innert fünf Jahren ein Verbandskapital 
von zirka Fr. 1 50,000 zu stände brachte, vorbei sein dürften. 
Die Beiträge der Sektionskassen an die Zentralkasse liefen 
stets prompt ein; so waren z. B. Ende 1888 nur Fr. 6453 
an Sektionsleistnngen ausstehend. Bei diesem Anlasse darf 
wohl auch bemerkt werden, das; die günstige Finanzlage wesent 
liches Produkt eines seltenen Opfersinns in der Zentralleitnng 
nnd in den Verbandsvrganen ist, welche um ein kaum nennens- 
werthes Entgelt sich den größten Arbeitslasten unterzogen. 
Biit Anerkennung darf auch vom Angestelltenpersonal in dieser 
.Einsicht gesprochen werden, welches in der Hingabe an die 
Berbandvidee seine Chefs sich zum Vorbild erkor. 
-vas Bußenwesen besteht in seinen Grundlagen zur Zeit Bußenwesc 
>to4^ nach den Beschlüssen der Delegirtenversammlung vom 
8. September 1885, hat aber gestützt ans gemachte Erfah- 
tlmgen immerhin theilweise Veränderungen nnd Ergänzungen 
erfahren. Der Beschluß jener Versammlung lautete: 
„Mitglieder, welche die Statuten oder gefaßten Beschlüsse 
verletzen, können mit Geldbußen belegt werden. Die Bußen 
betragen in erstmaliger Uebertretung der Vorschriften: 
a) betreffend Arbeitszeit Fr. 2 bis 30 ; 
b) betreffend Miiüinallohn nnd Verbandsverkehr Fr. 10 
bis 100. 
Verletzungen anderer Vorschriften sind analog zu büßen. 
vUii Wiederholungsfälle sind die Bußen zu verdoppeln bezw. 
zu verdreifachen. Die Geldbußen werden von der Sektions 
kommission gefällt und fallen in die Sektionskasse. Rekurse 
entscheidet das Zentralkomite. " 
Die oben schürten Ansätze erlitten eine Aenderung, indem 
wan für llebertretnngen in Bezug auf Minimallohn und Ver 
bandsverkehr die Minimalbüße bei erstmaliger Uebertretung 
von Fr. 10 auf Fr. 5 rednzirte nnd die Maximalbuße von 
100'auf Fr. 200 erhöhte. Zugleich nnirde ein neuer 
Aicsatz für Verletzungen der Vorschriften in Bezug alis Ráster-
	        
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