Königreich S. H. S.
Ungarn
Deutschland
Polen.
sterrech
Sowjetrepubliken .
Rumänien. .—
Verschiedene Staaten
zusammen
20
380
668
se oe
ot
12.
238.808
Auf
wie folgt:
die Länder der Republik
verteilten sich die Ausländer,
93.757
46. 448
49. 530
42. 313
61760
238. 808
(Siehe Statistisches Jahrbuch der Ossl. Republik, II. Teil, XIII.;
hier sind Tabellen mit sehr wertvollen Kombinationen veröffentlicht.)
Böhmen
Mähren
Schlesien
Slovakei.
Karpatorußland
Ein Beschäftigungsgebot: Zwangseinstellung von
Arbeitskräften) befteht in einigen Staaten zu Gunsten Kriegsinvali—
der; so in Deutschland nach dem Gesetze über die Beschäftigung Schwer⸗
beschädigter ex 1920, novelliert unter dem 28. Dez. 1922, neu ver⸗
öffentlicht unter dem 12. Jänner 1928, mit Ausführungsverordnung
vom 13. Feber 1924. In österreich steht derzeit das Invalidenbeschäf—
tigungsgesetß vom 28. Dez. 1926, B.-G. Bl. Nr. 886 in Kraft, mit
welchem die Geltungsdauer des bisher bestandenen Gesetzes mit
einigen Anderungen verlängert wurde. Derlei Bestimmungen
kenut das éechoslovakische Recht nicht; jüngsten Datums sind in
unserem Rechte Bestimmungen, über die Zwangseinstellung länger
dienender Unteroffiziere. Im 8 2 des Gesetzes vom 8. April 10271
Slg. Nr. 54, kundgemacht am 18. Mai 1927. (Prager Archiv 1927,
Nr. g8, Seite 476) werden den länger dienenden Unteroffizieren in
dem Umfange und unter den Bedingungen dieses Gesetzes vorbe—
halten: J. Gewisse Dienstposten im Staatsdienste. II. Solche Stellen
im Dienste der öffentlichrechtlichen Korporationen und Anstalten.
III. Im Dienste „a) der dem öffentlichen Eisenbahn- und Dampf—
schiffahrisverkehre dienenden Privatunternehmungen; bh) der Betriebe
und Unternehmungen, bei denen der Staat im vorwiegenden Maße
Teilhaber ist; c) der vom Staate dauernd subventionierten oder
garantierten Betriebe und Unternehmungen, zu deren Errichtung