Metadata: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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könnten. Stellenweise ist ihnen auch unter Berkennung ihrer Rechts 
stellung im Inland das rechtliche Gehör bei den Gewerbegerichten ver 
sagt worden. 
Zur Behebung dieser Mängel hat der Herr Handelsminister 
unterm 24. November 1916 an die Oberbergämter und Regierungs 
präsidenten einen besonderen Erlaß gerichtet, durch welchen eine 
bessere Auswahl der zur Anwerbung gelangenden Arbeiter schon in 
ihrer Heimat vorgesehen, ferner die Bestellung der Gewerbeaufsichts- 
unb der Bergrevierbeamten zu Vertrauenspersonen für die im Inland 
beschäftigten russisch-polnischen Arbeiter ausgesprochen, sodann die 
sachkundige Beteiligung dieser Beamten bei der Unterbringung dieser 
Arbeiter durch die Behörden der allgemeinen Polizei in andere für 
sie geeignetere Arbeitsstellen herbeigeführt und -endlich das rechtliche 
Gehör bei den Gewerbegerichten auch für diese ausländischen Arbeiter 
gesichert wird. 
Es ist anzunehmen, daß durch diese Maßregel insonderheit durch 
die schärfere Sichtung der in das Inland eingeführten Arbeiter die 
bisher beobachteten Unzuträglichkeiten sich werden vermeiden oder 
wenigstens auf ein erträgliches Maß zurückführen lassen. 
Diejenigen Arbeiterelemente, die, aus der früheren Anwerbungs 
zeit stammend, sich dauernd als im Inland nicht verwendungsfähig 
herausstellen, müssen wieder in ihre Heimat gebracht werden. 
Der in dem mir abschriftlich übergebenen Schriftsatz aus Walden 
burg vom 22. August 1916 behandelte Cinzelfall (Behandlung der rus 
sischen Arbeiter auf dem Paulinenschacht im Bergrevier Waldenburg) 
ist näher untersucht worden; die Bergbehörde hat die erforderliche 
Zurechtweisung der beteiligten Grubenbeamten eintreten lassen. In 
gleicher Weise ist schon früher, im Juli 1916, seitens der Bergbehörde 
gegen das Beamtenpersonal der Fürstlich-Plessischen Prinzengrube in 
Oberschlesien, gegen das sich die Vorstellung in dem mir gleichfalls 
abschriftlich überreichten Schriftsatz des Heinrich Löffler in Kattöwitz 
vom 10. September 1915 wendet, vorgegangen worden. Die zu miß 
billigenden Vorgänge auf diesem Bergwerk, die sich gleichfalls gegen 
über jüdischen, aus der Lodzer Gegend stammenden Arbeitern abge 
spielt haben, sind schon damals Gegenstand behördlichen Eingreifens 
gewesen. 
Wegen der in der Anlage vorgeschlagenen anderweitigen Rege 
lung der von den Arbeitern einzubehaltenden für die Familienange 
hörigen bestimmten Beträge wird weiteres veranlaßt werden. 
Die Beschwerden hinsichtlich der bei der Firma Orenstein und 
Koppel und den rheinischen Stahlwerken in Duisburg-Meiderich be 
schäftigten russisch-polnischen Arbeiter werden noch einer Prüfung 
unterzogen. 
Im Auftrage: Caspar.
	        
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