wünschen, daß dieser Wohlfahrtseinrichtung nach fast 6ojähriger segensreicher
Tätigkeit durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen, vor allem im Interesse
der beteiligten Arbeiterschaft. selbst, die ruhige Liquidierung ermöglicht werde.
Die Regelung der Lohnverhältnisse in der Brünner Wollindustrie
erfolgt in stetem engen Zusammenwirken zwischen dem Verein der Wollindu-
striellen und den Organisationen der Arbeiterschaft. Bemerkenswert ist es, daß
durch den Brünner Kollektivvertrag nicht bloß die Stundenlöhne festgesetzt,
sondern auch für alle Webereien und Spinnereien gemeinsame Akkordtarife ein-
geführt wurden. Hiedurch konnte in der Brünner Wollindustrie eine Gleichheit
der Entlohnungsverhältnisse erreicht werden, wie sie kaum auf einem anderen
Platze der Textilindustrie zu beobachten ist.
26