Full text: Finanzpolitik und Handelspolitik

Finanzpolitik und Handelspolitik. 
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genaue Errechnung der wirklichen Belastung. Das aber ist eine schwie- 
rige Aufgabe, da dieselben Einkommen nicht selten in verschiedenem 
Maße und in verschiedenen Formen getroffen werden und einen Ver- 
gleich manchmal unmöglich machen. Viel schwieriger gestaltet sich 
noch ein internationaler Belastungsvergleich. Handelspolitische Maß- 
nahmen sollten eben deshalb auf derartige Quotenberechnungen nur 
mit der notwendigen Vorsicht gegründet werden. In der Wirklichkeit 
werden diese Fragen nicht so theoretisch angefaßt. Für die Vereinigten 
Staaten von Amerika erscheint die absolute Höhe der Löhne als hin- 
reichendes Argument, den sozialpolitischen Schutzzoll zu rechtfer- 
tigen. Der amerikanische Arbeiter, der einen hohen Lebenshaushal- 
tungsstandard gewohnt ist, fürchtet ein soziales Dumping und verlangt 
Schutz gegen die Konkurrenz der billiger produzierenden europäischen 
Industriestaaten. In Deutschland wieder wird die allgemein höhere 
Stouerbelastung als geringere Produktivität aufgefaßt und zur Be- 
gründung des Schutzzolles als hinreichend betrachtet. Umgekehrt 
wird man sich gegenüber Amerika wegen der niedrigeren Steuerlast, 
gegenüber Deutschland wegen der höheren Arbeitszeit und niedrigeren 
Löhne abzuschließen suchen. Auf diese Weise wird auch das Aequi- 
valenzprinzip zu einem der Motoren, die das nachkriegszeitliche 
perpetuum mobile der Zollerhöhungen im Gange erhalten. 
2. Steuerpolitik im Dienste der Handels- 
politik. Während Schutzzölle im Laufe der Geschichte wiederholt 
zum Vorwand für fiskalische Tendenzen dienen, werden neuerdings 
Steuern als Mittel handelspolitischer Zwecke herangezogen und finden 
in Schutz- und Trutzsteuern der heimatlichen Erzeugung in einigen 
Ländern ausgedehnte Anwendung. Solche Maßnahmen haben um so 
mehr Aussicht auf Erfolg, als oft eine unbedeutende Mehrbelastung 
vernichtend auf die Einfuhr ausländischer Erzeugnisse wirken kann. 
Die steuerliche Mehrbelastung entsteht durch Zuschläge für einge- 
führte Waren durch Erhöhung des Steuersatzes oder durch Wieder- 
holung der Steuer hinsichtlich desselben Steuerobjektes. (Doppel- 
belastung mit Umsatzsteuern.) 
In ihrem Bestreben, die gewaltsam errichteten Schranken des 
Außenhandels nach Möglichkeit abzubauen, hat die Weltwirtschafts- 
konferenz einen eigenen Absatz auch der „fiskalischen Belastung von 
Einfuhrwaren‘“ gewidmet und festgestellt, daß „jetzt leider der 
Brauch herrscht‘, Einfuhrwaren mit inneren Abgaben zu belegen, 
die auf die heimischen Erzeugnisse gar nicht oder nicht in gleichem
	        
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