Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DER INSERENT UND DER ZEITUNGSVERLEGER 115 
18. DER INSERENT UND DER ZEITUNGS- 
VERLEGER 
Zwischen Inserent und Verleger kommt es öfter zu unlieb- 
samen Differenzen. Nicht alle, aber doch viele dieser Mißhellig- 
keiten, die für beide Teile nicht angenehm sind, können 
vermieden werden, wenn vor Erteilung des Anzeigenauftrages 
volle Klarheit über alle wichtigen Punkte geschaffen wird. Um 
den Inserenten des Hotel- und Gastgewerbes, der Kurorte und 
des Fremdenverkehrs zur Vermeidung solcher Differenzen 
behilflich zu sein, will ich in tunlichster Kürze jene Fragen 
behandeln, die die meisten Streitpunkte zu liefern pflegen. 
Li. Anzeigenpreis. Seitdem wieder stabilere Verhältnisse in 
der Weltwirtschaft eingekehrt sind, kann im allgemeinen mit 
festen Preisen gerechnet werden. Trotzdem empfehle ich dem 
Inserenten, beim Vertragsabschluß festzulegen, daß der aus- 
gemachte Preis für die ganze Dauer des Auftrages gilt, Preis- 
erhöhungen also nicht zulässig sind. Auf die auch heute noch 
hier und da beliebte Klausel „Preise freibleibend‘, lasse man 
sich unter keinen Umständen ein. Der gastgewerbliche Inserent 
pflegt sein Reklamebudget für längere Zeit festzulegen. Er 
könnte bei „freibleibenden‘“ Preisen böse Überraschungen 
erleben, wenn es einer Anzahl Verleger einfallen sollte, unvor- 
hergesehene „Konjunkturen‘“ rücksichtslos auszunützen. 
9. Preisveränderungen. Sollte aus irgend welchen Gründen 
die vertragliche Festlegung des Preises nicht möglich sein, So 
bestehe man darauf, daß eine geplante Preiserhöhung vorher 
mitgeteilt werden muß, und daß der Inserent das Recht hat, 
vom Vertrage zurückzutreten, falls er sich mit der Preis- 
erhöhung nicht einverstanden erklärt. 
3. Zurückziehung (Sistierung) des Auftrages. Dieser Punkt 
ist besonders wichtig für alle Inserenten, die in irgendeiner
	        
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