DER INSERENT UND DER ZEITUNGSVERLEGER 147
Orten fast ausschließlich von den Kurgästen, Sommerfrischlern
und Touristen leben. Alle diese Hoteliers, Gastwirte und
Geschäftsleute machen Reklame, oft in recht großzügiger Art,
und sie werden in doppelter Hinsicht schwer betroffen, wenn
der Fremdenbesuch weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Dann sinken nicht nur die Einnahmen unter das Niveau des
Notwendigen, sondern auch die für Reklame vorgesehenen
Ausgaben stehen mit den Einahmen in keinem normalen
Verhältnis mehr.
Deshalb bedinge man sich das Recht aus, den Auftrag jeder-
zeit sistieren zu können. Der anständige Verleger wird das
nicht verweigern. Er wird aber fordern, daß für die schon er-
schienenen Anzeigen nur der entsprechend niedrigere Rabatt
rückwirkend in Abrechnung kommt, also nicht der für den Ge-
samtauftrag bewilligte Nachlaß. Diese Forderung des Verlegers
ist recht und billig, gegen ihre Erfüllung wird der anständige
Inserent sich nicht sträuben und gegebenenfalls auch etwaige
Nachzahlungen leisten. Er wird sich dabei immer noch
wesentlich besser stehen, als wenn er den ganzen, für ihn sinnlos
gewordenen Auftrag abnehmen müßte.
Ob Festlegung der Sistierungsklausel sich auch für etwaige
Differenzen empfiehlt, zum Beispiel bei Nichteinhaltung be-
stimmter Erscheinungsdaten, bei nicht eingehaltenen Platzvor-
schriften usw., möge der Inserent jedenfalls in Erwägung
ziehen.
4, Annullierung des Auftrages. Zwischen Sistierung und An-
nullierung besteht zwar kein bedeutender Unterschied, trotz-
dem sei auch die Annullierung kurz gestreift. Der Weltkrieg
hat uns vieles gelehrt. Unter anderem, daß ein guter Haus-
vater bei Festlegung von Verträgen auch an „unvorhergesehene
Ereignisse‘ denken muß. Zu diesen unvorhergesehenen Ereig-
nissen gehört der Krieg; es gibt aber auch noch andere, an die
man erst denkt, wenn sie eintreten. Sonst wären es ja keine
„unvorhergesehenen‘““ Ereignisse. Man behalte sich also die
Annullierung langfristiger Anzeigenaufträge für bestimmte
Fälle vor. Die Mehrzahl der Verleger wird die Annullierungen
ablehnen, wenn sie im Vertrage nicht vorgesehen sind.
5. Die Höhe der Auflage. Sol man, wie ein mittelalterlicher
spanischer Großinquisitor, nach der Höhe der Auflage forschen?
Für gewisse Anzeigen mag sie ausschlaggebend sein (Versand-
geschäfte und dergleichen), für die Inserenten des Hotel- und