Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DER INSERENT UND DER ZEITUNGSVERLEGER 147 
Orten fast ausschließlich von den Kurgästen, Sommerfrischlern 
und Touristen leben. Alle diese Hoteliers, Gastwirte und 
Geschäftsleute machen Reklame, oft in recht großzügiger Art, 
und sie werden in doppelter Hinsicht schwer betroffen, wenn 
der Fremdenbesuch weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. 
Dann sinken nicht nur die Einnahmen unter das Niveau des 
Notwendigen, sondern auch die für Reklame vorgesehenen 
Ausgaben stehen mit den Einahmen in keinem normalen 
Verhältnis mehr. 
Deshalb bedinge man sich das Recht aus, den Auftrag jeder- 
zeit sistieren zu können. Der anständige Verleger wird das 
nicht verweigern. Er wird aber fordern, daß für die schon er- 
schienenen Anzeigen nur der entsprechend niedrigere Rabatt 
rückwirkend in Abrechnung kommt, also nicht der für den Ge- 
samtauftrag bewilligte Nachlaß. Diese Forderung des Verlegers 
ist recht und billig, gegen ihre Erfüllung wird der anständige 
Inserent sich nicht sträuben und gegebenenfalls auch etwaige 
Nachzahlungen leisten. Er wird sich dabei immer noch 
wesentlich besser stehen, als wenn er den ganzen, für ihn sinnlos 
gewordenen Auftrag abnehmen müßte. 
Ob Festlegung der Sistierungsklausel sich auch für etwaige 
Differenzen empfiehlt, zum Beispiel bei Nichteinhaltung be- 
stimmter Erscheinungsdaten, bei nicht eingehaltenen Platzvor- 
schriften usw., möge der Inserent jedenfalls in Erwägung 
ziehen. 
4, Annullierung des Auftrages. Zwischen Sistierung und An- 
nullierung besteht zwar kein bedeutender Unterschied, trotz- 
dem sei auch die Annullierung kurz gestreift. Der Weltkrieg 
hat uns vieles gelehrt. Unter anderem, daß ein guter Haus- 
vater bei Festlegung von Verträgen auch an „unvorhergesehene 
Ereignisse‘ denken muß. Zu diesen unvorhergesehenen Ereig- 
nissen gehört der Krieg; es gibt aber auch noch andere, an die 
man erst denkt, wenn sie eintreten. Sonst wären es ja keine 
„unvorhergesehenen‘““ Ereignisse. Man behalte sich also die 
Annullierung langfristiger Anzeigenaufträge für bestimmte 
Fälle vor. Die Mehrzahl der Verleger wird die Annullierungen 
ablehnen, wenn sie im Vertrage nicht vorgesehen sind. 
5. Die Höhe der Auflage. Sol man, wie ein mittelalterlicher 
spanischer Großinquisitor, nach der Höhe der Auflage forschen? 
Für gewisse Anzeigen mag sie ausschlaggebend sein (Versand- 
geschäfte und dergleichen), für die Inserenten des Hotel- und
	        
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