DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
Auf einem Zimmeranschlag gibt dasselbe Hotel unter
anderem folgendes bekannt:
Die Zimmerpreise sind festgesetzt in der Annahme, daß
die Mahlzeiten vorzugsweise im Hotel eingenommen werden,
Das erste Frühstück ist obligatorisch; bei Nichteinnahme
50 Pfennig Aufschlag pro Person.
Auf dem Nachttisch neben seinem Bett findet der Gast dann
noch ein Kärtchen, auf dem er folgendes liest:
Wir madien unsere vereßrfen Gäste auf unser
Restaurant
aufmerksam und Bitten, außer dem ersten Früßstück
mindestens eine Tlaßlzeit fägliG im Hause einzunefmen,
Essen & la carte zu jeder Tageszeit
Im Restaurant: Tafel-TNusik
Da der Schlüsselkarte also eine erheblich größere Bedeutung
zukommt, als man in Hotelbesitzerkreisen bisher annahm, gebe
ich eine solche komplette Karte als Musterbeispiel wieder. Und
zwar wähle ich absichtlich die Karte eines Hotels in München,
weil dort die Frage der Zuschlagsberechtigung von den zustän-
digen Amtsstellen bereits geklärt worden ist. Das Münchner
Beispiel könnte also auch insofern zum „Muster“ werden, als
man überall seine Durchführung zu erreichen suchen sollte.
Schließlich ist diese Schlüsselkarte auch noch deshalb inter-
essant, weil auf ihr ebenfalls der „Kennzeichen‘“-Gedanke
praktisch durchgeführt wurde. Das Eden-Hotel hat bekanntlich
seine Kofferetikette zum Kennzeichen gemacht — ich erzähle
davon in dem Kapitel über die Kofferetikette — und ich gebe