Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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stellen können, was den rationellen Ausbau so mancher Industrie- 
betriebe verzögert oder gar. verhindert. Auch darf man erwähnen, 
daß jene Kreditinstitute, welche Industrie- oder Handelsunter- 
nehmungen »finanzieren«, z. B. deren Umwandlung in eine Aktien- 
gesellschaft durchführen, sich bei der Verwaltung dieser Betriebe 
allzu häufig von rein finanziellen Gesichtspunkten leiten lassen, 
zo daß auch in diesen Fällen die notwendigen Arbeiten für tech- 
nische und organisatorische Rationalisierung nicht oder nur in ver- 
kümmertem Ausmaße geleistet werden können; die Kreditinstitute 
sollten daher in die Verwaltung solcher Industriebetriebe nicht nur 
Änanziell (bankmäßig) geschulte Funktionäre, sondern auch industrie- 
technische Vertrauensmänner entsenden, womit in der letzten 
Zeit immerhin der Anfang gemacht wird. 
In bezug auf den Geld- und Zahlungsverkehr sind haupt- 
sächlich folgende Rationalisierungsmaßregeln anzuführen: 
Für den Kleinverkehr sollen die Münzen und Noten rationell 
‚gestückelt« sein, d. h. die richtigen Vielfachen und Unterteilungen 
der Währungseinheit in Umlauf sein. Warum fehlt z. B. in Öster- 
reich noch immer das 5-Groschenstück, während in vielen anderen 
Staaten das Fünffache der unteren Währungseinheit ausgegeben 
wird; und warum gibt es noch keine 50-Schillingnoten? (Daß unsere 
Noten typographisch und werbepolitisch nicht entsprechen — man 
denke nur an die 1-£-Note oder an die amerikanischen Noten —, 
ist nur indirekt als irrationell zu tadeln; jedenfalls sollten alle 
Noten nach einem einheitlichen Plane entworfen und hergestellt 
werden.) 
{m Kleinverkehr herrscht noch vielfach — in Deutschland klagt 
man darüber ebenso wie in Österreich und den Nachfolgestaaten — 
die sogenannte »Borgunwirtschaft«, d. h. man ist gewohnt, 
selbst solche Zahlungen an Steuerämter oder Gewerbetreibende, 
die man rechtzeitig leisten könnte, hinauszuschieben, sich selbst 
eine beliebige »Stundung« zu bewilligen, während man seinerseits 
sehr energisch auf fällige Einnahmen (Gehalt, Mietzins u. a.) dringt. 
Die Verkürzung der Verjährungsfrist gewerblicher Forderungen 
auf drei Jahre (3. Teilnovelle zum Österreichischen bürgerlichen 
Gesetzbuche) brachte keine merkliche Besserung. Die gewerblichen 
Lieferanten können sich gegen diesen Unfug nur durch straffe 
kreditwirtschaftliche Organisation (Genossenschaft) wehren; Aufgabe 
der Erziehung zur »individuellen Rationalisierung« (siehe oben) wäre
	        
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