Metadata: Die Wirkung der Getreidezölle

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Getreidemenge von aussen beziehen, so wird es sich nach Einfüh 
rung eines Zolles keineswegs immer in der eben betrachteten un 
günstigsten Lage befinden. Denn das Ausland rechnet dann seiner 
seits auf diesen regelmässigen Absatz, seine Produktion und sein 
Handel sind darauf vorbereitet, diesem Kunden die normale Zufuhr 
jährlich zu liefern. Bei der Preisbestimmung befindet sich also das 
Inland dem Auslande gegenüber im Wesentlichen in derselben Lage, 
als wenn es unter gewöhnlichen Verhältnissen seinen Bedarf selbst 
zu decken im Stande wäre, und es wird also namentlich den vollen 
Zoll nur dann selbst zu tragen haben, wenn seine Ernte merklich 
unter dem gewöhnlichen Ertrage geblieben ist und zugleich auch 
das Ausland keine ungewöhnlich grossen Vorräthe besitzt. Doch 
mag im Ganzen die preissteigernde Wirkung des Zolles in einem 
Lande mit bedeutender Unzulänglichkeit der Getreideerzeugung 
grösser sein, als in einem solchen, das sich in der Regel wenigstens 
annähernd selbst genügt. Auch wird es für die Preise keinen er 
heblichen Unterschied machen, wenn etwa das erstere Land unter 
dem Schutze des Zolles seinen Getreidebau ausdehnt; denn das 
Mehrerzeugniss kann nur mit grösseren Kosten und folglich nur 
unter Voraussetzung der durch den Zoll verursachten Preiserhöhung 
gewonnen werden. Wäre eine genügende Vermehrung der Getreide 
produktion bei Geltung der Freihandelspreise möglich, so würde 
das Land überhaupt nicht in die hier betrachtete Klasse gehören. 
II. 
Die obigen allgemeinen Erwägungen sind zwar ohne Zweifel 
theoretisch richtig, aber auf ein bestimmtes Land lassen sie sich 
nur anwenden, wenn die Produktions-, Verkehrs- und Marktverhält 
nisse desselben sowohl im Innern, wie in Bezug auf das Ausland 
mit genügender Vollständigkeit und Genauigkeit bekannt sind. 
Wir wollen hier den Versuch machen, unter jenen Gesichtspunkten 
die Wirkungen der deutschen Getreidezölle an der Hand wenigstens 
der wichtigsten Thatsachen näher zu untersuchen. Betrachtet man 
zunächst das Deutsche Reich, oder genauer gesagt, das Zollvereins 
gebiet in seinem vor der Einverleibung der beiden Hansestädte vor-
	        
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