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und störend auf die Wirtschaft; die Stämme seien nur kulturell zu
berücksichtigen. Der »Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Inter-
essen in Rheinland-Westfalen« forderte (Versammlung im August 1926)
»die Einschränkung des ungeheuer großen Öffentlichen Aufwandes
seitens der Regierungen und der parlamentarischen Körperschaften «;
ferner eine Reform der Arbeit- und Materialbeschaffung der Reichs-
und Landesregierungen. Im Juli 1927 beschlossen die Spitzenver-
bände von Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, das
Gebiet der Verwaltungsvereinfachung zu bearbeiten; die für das
Volk unerträglichen Lasten müssen durch entsprechende Reform
singeschränkt werden. Die staatlichen Aufgaben seien abzubauen,
die Zuständigkeit soll zwischen Reich, Ländern und Gemeinden
klar abgegrenzt werden; .man brauche eine Verwaltungs-, Finanz-
und Verfassungsreform; »die öffentlichen Körper müssen Sich der
größten Sparsamkeit befleißigen« sagte ein hoher Beamter selbst,
der Oberbürgermeister von Königsberg. — Auch die Politiker gehen
daran, sich mit dieser Kardinalfrage der Verwaltung näher zu befassen.
Wir erwähnen z. B. Freiherrn von Kardorff, der am 11. August
1927 in einer Rede sagte: »Der Leerlauf der Reichs- und Staats-
verfassungen muß aufhören; es herrscht da ein Neben-, Durch- und
Gegeneinander; der Behördenapparat, der aus der alten Zeit
stammt, ist zu vereinfachen; die Industrie ist auf dem Wege der
Gesundung dank einer energischen Rationalisierung — nur eine
gleiche Rationalisierung des gesamten deutschen Behördenapparates
kann uns eine schnell und billig arbeitende innere Verwaltung
zeben.« Auch der deutsche Transferagent Gilbert (nach dem Dawes-
Plan) machte in seinem vielbeachteten Berichte vom August 1927
auf die obscurity, auf die Unübersichtlichkeit der deutschen Finanz-
politik aufmerksam, auf den Wirrwarr in der deutschen SteuergesetZ-
gebung und in den Beziehungen zwischen Reich, Ländern und Ge-
meinden. Senatspräsident Dr. Strutz äußerte sich (im Hansabund,
September 1927) über die Notwendigkeit der vereinfachten Ver-
waltung, die trotz der parlamentarischen und staats(länder)politischen
Hindernisse durchgeführt werden müsse; viele Gemeinden geben
zu viel aus, wogegen ein Sicherheitsventil zu Schaffen sei; man
brauche eine reichsrechtlich festgelegte Relation zwischen Real- und
Einkommensteuer und Körperschaftssteuerzuschlägen sowie das
Genehmigungsrecht für Steueranspannungen über eine bestimmte
Grenze hinaus.