Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

1756 
und störend auf die Wirtschaft; die Stämme seien nur kulturell zu 
berücksichtigen. Der »Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Inter- 
essen in Rheinland-Westfalen« forderte (Versammlung im August 1926) 
»die Einschränkung des ungeheuer großen Öffentlichen Aufwandes 
seitens der Regierungen und der parlamentarischen Körperschaften «; 
ferner eine Reform der Arbeit- und Materialbeschaffung der Reichs- 
und Landesregierungen. Im Juli 1927 beschlossen die Spitzenver- 
bände von Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, das 
Gebiet der Verwaltungsvereinfachung zu bearbeiten; die für das 
Volk unerträglichen Lasten müssen durch entsprechende Reform 
singeschränkt werden. Die staatlichen Aufgaben seien abzubauen, 
die Zuständigkeit soll zwischen Reich, Ländern und Gemeinden 
klar abgegrenzt werden; .man brauche eine Verwaltungs-, Finanz- 
und Verfassungsreform; »die öffentlichen Körper müssen Sich der 
größten Sparsamkeit befleißigen« sagte ein hoher Beamter selbst, 
der Oberbürgermeister von Königsberg. — Auch die Politiker gehen 
daran, sich mit dieser Kardinalfrage der Verwaltung näher zu befassen. 
Wir erwähnen z. B. Freiherrn von Kardorff, der am 11. August 
1927 in einer Rede sagte: »Der Leerlauf der Reichs- und Staats- 
verfassungen muß aufhören; es herrscht da ein Neben-, Durch- und 
Gegeneinander; der Behördenapparat, der aus der alten Zeit 
stammt, ist zu vereinfachen; die Industrie ist auf dem Wege der 
Gesundung dank einer energischen Rationalisierung — nur eine 
gleiche Rationalisierung des gesamten deutschen Behördenapparates 
kann uns eine schnell und billig arbeitende innere Verwaltung 
zeben.« Auch der deutsche Transferagent Gilbert (nach dem Dawes- 
Plan) machte in seinem vielbeachteten Berichte vom August 1927 
auf die obscurity, auf die Unübersichtlichkeit der deutschen Finanz- 
politik aufmerksam, auf den Wirrwarr in der deutschen SteuergesetZ- 
gebung und in den Beziehungen zwischen Reich, Ländern und Ge- 
meinden. Senatspräsident Dr. Strutz äußerte sich (im Hansabund, 
September 1927) über die Notwendigkeit der vereinfachten Ver- 
waltung, die trotz der parlamentarischen und staats(länder)politischen 
Hindernisse durchgeführt werden müsse; viele Gemeinden geben 
zu viel aus, wogegen ein Sicherheitsventil zu Schaffen sei; man 
brauche eine reichsrechtlich festgelegte Relation zwischen Real- und 
Einkommensteuer und Körperschaftssteuerzuschlägen sowie das 
Genehmigungsrecht für Steueranspannungen über eine bestimmte 
Grenze hinaus.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.