Der Betrieb
lie Betriebsstätte wird damit oft gemeint, nämlich der dem Erzeugungs-
vorgang dienende Raum auf oder unter der Erdoberfläche samt den
zugehörigen Anlagen. Doch sind das bloß Abkürzungen, wie sie bei
viel gebrauchten Worten häufig vorkommen (z. B. Arbeit für Arbeits-
kraft, Arbeitsleistung, Arbeitsort, Arbeitsgelegenheit usw.).
Die Begriffsmerkmale eines wirtschaftlichen Betriebes lassen sich
nun in folgender Weise feststellen. Wesentlich ist das organisatorische
Zusammenwirken von Personen und Sachen zur Hervorbringung eines
Erzeugnisses oder einer Leistung, die eine wirtschaftliche Verwertung
erwarten lassen. Mehrere Personen sind nicht erforderlich, sind sie aber
vorhanden, so ist es nebensächlich, ob sie im Verhältnis der Beiordnung
oder Unterordnung zueinander stehen, wenn nur das Zusammenwirken
nach einem einheitlichen Plane gesichert ist. Es genügt aber, wenn
nur eine Person tätig ist. Eine Person kann gleichzeitig mehreren Be-
trieben angehören, ohne daß deshalb diese Betriebe eine Einheit bilden
würden. Unerläßlich ist aber die Einstellung sachlicher Mittel, Die
Entscheidung darüber, welche Sachen als zum Betriebe gehörig angesehen
werden, kann nur nach dem zugrunde gelegten Arbeitsplane gefällt
werden. Der Betrieb bleibt identisch, auch wenn einzelne Personen
oder Sachen ausscheiden oder neu hinzukommen. Seine Einheit bleibt
aufrecht, auch wenn vorübergehend nicht gearbeitet wird, der Betrieb
„stillgelegt“ wird, solange nur die Organisation so erhalten bleibt, daß
lie Tätigkeit jederzeit wieder aufgenommen werden kann.
Das Ziel des Betriebes ist nur die technische Herstellung eines
Erzeugnisses oder einer Leistung, die eine wirtschaftliche Verwertung
arwarten lassen. Die Verwertung selbst erfolgt nicht im Betriebe, sondern
auf dem Markte durch das Zusammentreffen von Angebot und Nach-
frage. Der dort erzielte Preis soll dem Unternehmen, zu welchem der
Betrieb gehört, die Kosten decken und darüber hinaus einen Gewinn
für das mit der Erzeugung übernommene Risiko einbringen. Der kauf-
männische Apparat für den Vertrieb eines Fabrikates stellt auch einen
Betrieb dar, dessen Ergebnis eine kaufmännische Leistung ist, die den
Kostenwert des Erzeugnisses erhöht, der aber erst auf dem Markte
seinen Tauschwert und beim Verbraucher seinen Gebrauchswert findet.
Die Eisenbahn ist auch ein Betrieb, dessen technisches Ergebnis eine
Leistung, die Beförderung von Personen und Waren ist. Theater und
Schulen gehören unter die wirtschaftlichen Betriebe, soweit sie auf die
Erzielung wirtschaftlicher Werte abgestellt sind; sollen nur kulturelle
Werte erstrebt werden, so werden sie wohl als Betriebe, nicht aber als
wirtschaftliche Betriebe anzusehen sein. Wirtschaftliche Erwägungen
müssen. deshalb nicht allein ausschlaggebend sein, denn ein Theater
kann auch künstlerische Erwägungen voranstellen, besonders wenn
Ihm durch Subventionen von Staat und Gemeinde der wirtschaftliche