Die Kapitalsanlagevereinigung
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Art durch Darlehen oder Aktienbesitz erstrebt. Die Aktien einer solchen
Gesellschaft bestehen zum Teil aus wirklichen Sachanlagen (Gasanstalten,
Elektrizitätswerken usw.), zum Teil aus Beteiligungen an fremden
Unternehmen, also formell aus Wertpapieren. Sobald der Effekten-
besitz bedeutend. den Sachbesitz überwiegt, ist der Übergang zur Halte-
gesellschaft vollendet, die sich dann äußerlich nicht mehr von Gesell-
schaften gleicher Art unterscheidet, auch wenn sie ganz anderen wirt-
schaftlichen Zwecken dienen.
Man könnte meinen, daß in dem vorliegenden Falle weniger eine
Konzentration _als vielmehr. eine. Expansion vorliegt, denn es werden
nicht schon bestehende Betriebe zusammengefaßt, sondern neue zur
Erweiterung des Unternehmens gegründet. Expansion und Konzentration
sind aber keine Gegensätze, sondern nur verschiedene Erscheinungen
derselben Tatsache. Die Zusammenfassung kann gleichzeitig mit der
Gründung der Betriebe oder auch geraume Zeit nach derselben erfolgen.
Wird sie schon im Zeitpunkt der Gründung vorgenommen, so hört sie
deshalb noch nicht auf. eine Konzentration zu sein.
7. Die Kapitalsanlagevereinigung
Für eine Konzentration kommen nicht bloß ganze Unternehmungen,
sondern. auch bloße Beteiligungen daran in Betracht, mit denen keine
beherrschende Stellung in der Leitung erstrebt wird. In solchen Fällen
ist nicht das Interesse der Unternehmungen an der Erlangung bestimmter
Vorteile in der Erzeugung oder im Absatz maßgebend, sondern lediglich das
der Kapitalsbesitzer an einem Riskenausgleich bei ihrer Kapitalsanlage.
Bei jeder Kapitalsanlage steigt unter sonst gleichen Verhältnissen mit
dem Erträgnis auch das Risiko. Banken und größere Kapitalisten suchen
dieses steigende Risiko dadurch zu vermindern, daß sie ihr Kapital
teilen und nach verschiedenen Richtungen anlegen, Kleinere Kapitalisten
erreichen dasselbe Ziel, indem sie ihre Beteiligungen zusammenlegen
und den Gesamtertrag gleichmäßig verteilen. So entstanden die Kapitals-
anlagevereinigungen, die man im englischen Sprachgebrauch als in-
vestment trust, früher im englischen und französischen Sprachgebrauch
auch als omnium bezeichnet hat. Im englischen Börsenverkehr versteht
man unter omnium den Gesamtwert von verschiedenen Effekten, auf
welche eine Anleihe aufgenommen wird (Pitmans Business Guide:
“the aggregate value of the different stocks unon which a loan is
founded”’).
Solche Gesellschaften entstanden schon seit den sechziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts in England, Frankreich und der Schweiz,
weil die fortgesetzte Senkung des Zinsfußes im eigenen Lande zur Er-
werbung von höher verzinslichen Anleihen überseeischer Staaten und
Gruntzel. Konzentration