24 Zusammenschluß durch Aktienerwerb oder Aktientausch
stärkeren Unternehmungen die eingegangenen Verpflichtungen als
Jästige Beschränkungen empfinden und zu beseitigen trachten. Bei den
Interessengemeinschaften werden dagegen die Verträge auf lange Zeit,
oft auf 30 bis 90 Jahre, geschlossen, weil sie sich nicht bloß auf bestimmte
Waren, sondern auf den gesamten Geschäftsbetrieb beziehen und daher
gegenseitig einen so tiefen Einblick in die Geschäftsgebarung gewähren,
daß eine vorzeitige Lösung im folgenden freien. Konkurrenzkampf
schädlich wirken könnte.
12. Zusammenschluß durch Aktienerwerb oder
Aktientausch
Die moderne Form der Kapitalsassoziation in Aktiengesellschaften
ermöglicht einen wirtschaftlichen Zusammenschluß ohne Aufhebung
der rechtlichen Selbständigkeit. Wenn eine Aktiengesellschaft Aktien
einer anderen besitzt, so kann sie eine Einheitlichkeit der Geschäfts-
politik für beide durchsetzen, obwohl formell in der Stellung beider
nichts geändert wird. Sie kann solche Aktien ohne Wissen und Willen
der anderen kaufen, um einen Einfluß auf sie zu gewinnen, wozu schon
eine Minderheit genügt. Eine Steigerung des Aktienbesitzes bis zur
Mehrheit ist nicht notwendig, weil im Wesen der dadurch entstehenden
Interessengemeinschaft nur eine Beeinflussung und nicht eine Be-
herrschung liegt. Letztere ist das Ziel der Haltegesellschaft (holding
company), die gewöhnlich mehrere Unternehmungen zusammenfaßt
und ihr Schwergewicht in dem beherrschenden Besitz von Aktien anderer
Unternehmungen und nicht in der eigenen Produktion sucht. Auf diese
Weise werden häufig kleinere Unternehmungen an größere Unter-
nehmungen angegliedert, wenn die mit persönlichen Schwierigkeiten,
besonderen Steuern und höherem Kapitalsaufwand verbundene voll.
ständige Verschmelzung vermieden werden soll.
Während in dem eben geschilderten Falle auch ohne Beherrschung
durch eine Aktienmehrheit ein Verhältnis der Über- und Unterordnung
geschaffen wird, kann eine vollständige Parität in der Stellung der
vereinigten Gesellschaften durch gegenseitigen Aktientausch erreicht
werden. Jede Gesellschaft erwirbt von der anderen ein Aktienpaket
und behält es im Portefeuille, so daß auch in diesem Falle jede Gesellschaft.
rechtlich vollkommen selbständig bleibt, wirtschaftlich aber durch eine
andere gebunden ist und ihrerseits die andere bindet. Ein solcher Aktien-
tausch unterscheidet sich von jenem, durch welchen eine Verschmelzung
angebahnt wird, weil da die aufgenommenen Aktien nicht im Portefeuille
gehalten werden können, sondern vernichtet werden müssen. Eine
Haltegesellschaft kann auch durch Tausch.ihrer Aktien gegen solche: