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Das Kartell
Akkordlöhne zu verdienen. Am häufigsten wird die vierte Art gewählt,
wonach die Betriebe in einer bestimmten Zeit, gewöhnlich durch ein
oder mehrere Tage der Woche, gemeinsam zum Stillstande gebracht
werden. Hiebei entfällt die lästige Kontrolle, da jede Übertretung
offenkundig wäre. Das Opfer wird ferner gleichmäßig auf alle Arbeiter
verteilt. Ein gewisses Unrecht kann bei allen Arten der Reduktion
darin liegen, daß ein Betrieb, der sich in letzter Zeit stark vergrößert
und die Überproduktion mitverschuldet hat, ebenso herangezogen wird
wie ein Betrieb, der konservativ geblieben ist und nun seine Leistung
zurückgehen sieht. Jedenfalls setzen solche Kartelle einen hohen Grad
von Solidaritätsgefühl und Opferwilligkeit voraus, so daß der Schritt
zu dem noch wirksameren Kontingentierungs- oder Verkaufskartell
nicht mehr groß ist. Sie finden sich mit den letzteren meist verbunden vor.
Die häufigsten Fälle weist die Textilindustrie auf, wobei die Spinnerei
in erster Linie steht, während die Rohwarenweberei weniger und die
Bleicherei, Färberei, Druckerei usw. am wenigsten kartellfähig ist.
Die Kartelle tauchen da in fast allen Industrieländern periodisch, und
zwar nahezu gleichzeitig auf, um bei einer Besserung der Geschäfts-
verhältnisse wieder zu verschwinden. Auf dem Gebiete der Baumwoll-
spinnerei und Flachsspinnerei haben sie zeitweise sogar auf das inter-
nationale Gebiet übergegriffen. Auch die ungarische Mühlenindustrie
sucht die seit der Aufhebung des Mahlverkehres chronische Über-
produktion durch Reduktionskartelle zu bekämpfen.
4. Die Rayonierungskartelle nehmen eine Teilung der Absatz-
gebiete unter die Teilnehmer vor, damit auf dem zugewiesenen kleineren
Gebiete das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besser über-
sehen und beherrscht werden kann. Gleichzeitig werden die durch
Konkurrenzmanöver entstandenen unnötigen Kosten für weite Transporte
vermieden, Die Verhältnisse werden aber selten so liegen, daß jeder
Firma ein bestimmtes Absatzgebiet zugeteilt werden kann, so daß
gewöhnlich zu einer Gruppierung gegriffen werden muß. Entscheidend
für die Gebietsaufteilung ist innerhalb des Landes die Frachtlage, bei
internationalen Vereinbarungen die Zollgrenze. Sie braucht übrigens
keine vollständige zu sein. Es kann ein Gebiet als gemeinschaftlich
erklärt werden in dem Sinne, daß dort alle Teilnehmer, aber nur zu
gleichen Preisen und Verkaufsbedingungen verkaufen dürfen. Schließlich
kann ein Gebiet, gewöhnlich das Ausland, als Freiland oder „‚bestrittenes
Gebiet‘ bezeichnet werden, in dem eine gegenseitige Konkurrenz der
Teilnehmer nicht bloß gestattet, sondern sogar gewünscht wird, um
die außerhalb des Kartells stehenden Firmen, die Outsider, oder die
ausländische Konkurrenz zu bekämpfen. Häufig entstehen solche
Rayonierungskartelle dadurch, daß schon vorhandene Kartelle des
yleichen Erzeugnisses, aber verschiedener Länder untereinander eine