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Deutschlands Auslandsanleihen.
Die Dawesanleihe.’)
Im Londoner Abkommen vom 80. August 1924 wurde im
Interesse der Stabilität der deutschen Währung und der Sicher-
stellung der Sachleistungen im ersten Reparationsjahr die von
Jen Sachverständigen des Dawes-Gutachtens geforderte Ge-
währung einer Anleihe an Deutschland in Höhe von 800 Mill. Gold-
mark als notwendig anerkannt. Die Verhandlungen über die An-
leihe endeten am 10. Oktober 1924 mit einem Abkommen über die
Ausgabe in verschiedenen Abschnitten, die bis spätestens 10. No-
vember in acht außerdeutschen Staaten aufgelegt werden sollten.
Ein ergänzender Abschnitt sollte in Deutschland ausgegeben
werden, soweit die anderen Beträge nicht ausreichten, um nach
Abzug der Ausgabe-, Begebungs- und Lieferkosten einen effek-
tiven Gegenwert von 800 Mill. Goldmark zu erzielen. Am gleichen
Tage stellte die deutsche Regierung einen „Generalbond“ aus,
durch den die Schuldverschreibungen sämtlicher Abschnitte der
Anleihe in der gleichen Weise gesichert wurden. Am 13. Oktober
1924 faßte die Reparationskommission entsprechende Beschlüsse,
um dem Anleihedienst ein Vorrecht auf alle auf Grund des
Planes an den Generalagenten für Reparationszahlungen oder auf
seine Rechnung zu leistenden Zahlungen einzuräumen, d. h. ein
Vorrecht auf die kontrollierten Staatseinkünfte in Form einer
Nebensicherheit und ein Vorrecht auf andere Vermögensgegen-
stände oder Einkünfte Deutschlands, auf die sich die Befugnisse
der Kommission auf Grund des Vertrages von Versailles er-
strecken. Außerdem erkannte die deutsche Regierung den An-
leihedienst als eine unmittelbare und unbedingte Verpflichtung
des Reiches an, für die sein gesamtes Vermögen und seine ge-
samten Einkünfte haften.
Die Anleihe, die mit 7% verzinslich ist und zu 92% vom
{4. Oktober ab zur Zeichnung aufgelegt wurde, soweit sie nicht
fest übernommen worden ist, zerfällt in einen amerikanischen Ab-
schnitt von 110 Mill. $, einen englischen von 12 Mill. £, einen
französischen von 3 Mill. £, einen belgischen von 1,5 Mill. £,
einen holländischen von 2,5 Mill. £, einen schweizerischen von
2,36 Mill. £ und 15 Mill, sfr., einen italienischen von 100 Müll. Lire,
sowie einen schwedischen von 25 Mill. schwedische Kronen. Der
von der Reichsbank übernommene deutsche Abschnitt betrug
ursprünglich 360 000 £, ist aber nach endgültiger Abrechnung auf
320 000 £ herabgesetzt worden. Ausgegeben wurden die Ab-
schnitte von folgenden Banken: J. P. Morgan & Co., New York;
Bank of England, London; Lazard Freres & Co., Paris; La Societ6
Nationale de Credit & l’Industrie. Brüssel; Hope & Co., Amster-
% Vgl. die Berichte des Generalagenten (in deutscher Übersetzung im
Verlage von Reimar Hobbing, Berlin, erschienen). Ergänzende Mitteilungen
arhielt Verf aus dem Bureau des Generalagenten,