Ehescheidung.
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bis 1904 etwa 60 im Jahre; 191 x bis. 1915 dagegen schon 200
und in den letzten Jahren etwa 250 jährlich. Der Prozentsatz
der Scheidungen von den Eheschließungen betrug in Oslo vor
20 Jahren 7%, vor 10 Jahren 2% %o und jetzt 9 % 2%, Selbst
in der ruhigen und abseits gelegenen Schweiz wuchs die Zahl
der Scheidungen in den Jahren von 1886 bis 1890 und 1916
bis x920 von 4410 auf 91019, d. h. weit über‘ die ent-
sprechende Zunahme der Bevölkerung hinaus. Wobei es wohl
als wichtig, nicht aber als entscheidend betrachtet werden kann,
daß sich, wenn auch nur auf Grund einer ungenügenden Motiv-
statistik und auch das erst von 1891 bis 1900 an, ‘gleichzeitig
die Zahl der wegen Ehebruchs, Nachstellung, entehrenden
Strafen und böswilliger Verlassung geschiedener Ehen um
einiges vermindert haben soll (immer unter der Annahme, daß
die Scheidungspraxis in der ganzen Zeit unverändert geblieben
sei). Die Isolierung der Rubrik Ehebruch ergibt jedoch in der
gleichen Periode wiederum eine leichte Vermehrung 202.
Daß sich auch dieEhescheidungsstatistik zu Vergleichen moral-
statistischer Natur unter den einzelnen Nationen nicht eignet,
geht vollends aus der Tatsache hervor, daß z. B. in England
die niedrigen Ehescheidungsziffern wohl wesentlich als Folge-
erscheinung der beispiellos kostspieligen Prozeßverhältnisse zu
betrachten sind2%. Auch der gänzliche Ausfall gesetzlicher
Ehescheidungen darf natürlich beileibe nicht als sicheres
Symptom hochstehender Sittlichkeit betrachtet werden. Schon
deshalb nicht, weil die Rechtszustände eines Landes, sei €s aus
Gründen eines politischen Überwiegens katholischer Parteien,
sei es aus Rücksicht auf die Schaffung oder Erhaltung eines
20 KA. Wieth-Knudsen, Frauenfrage und Feminismus, Vom Alter-
tum bis zur Gegenwart, Stuttgart 1926, Franck, S. 66—679.
208 Fritz Mangold, Der moralische Stand der schweizerischen Be-
völkerung, in der Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirt-
schaft, 61. Jahrg., Heft 4, 1925, S. 411.
203 Voechting, S. 46.