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Die Betriebsbuchführung.
das Datum angegeben, welches auf der Arbeitsbegleitkarte hierfür festgesetzt
wurde, im angeführten Beispiel also der 5. April.
Wie im Maschinenbau, so besteht auch im Werkzeugbau eine Ablieferungsstelle
für Materialien, wohin die liefernden Werkstätten und Lager
die Materialien zu schicken haben. An dieser Stelle werden die Arbeitsbegleitkarten
zu dem Material gelegt und bei Beginn der Bearbeitung
des Materials mit in die Werkstatt gegeben. Für die Materiallieferung an
den Werkzeugbau kommen meist nur das Stahllager und die Schmiede in
Betracht. Die Bestellungen erfolgen lt. Formular 37 und 38 in zweifacher
Ausführung.
Die Kontrolle der Liefertermine.
Im Interesse der Ordnung und um für solche Werkzeuge, die im Lager
nicht vorhanden sein sollten, bei Anfrage und Bestellungen der Kundschaft
Liefertermine abgeben zu können, wird über die Einhaltung der Liefertermine
in der Werkstatt laufend Kontrolle geführt. Mit dieser Kontrolle
ist ein Beamter im Betriebsbureau betraut, für welchen die Formulare 60
und 61 bestimmt sind. Die ersteren Formulare befinden sich in einem
Kasten in katalogmäßiger Reihenfolge, während die letzteren in einem
anderen Kasten nach Lieferdaten geordnet sind. Die im Beispiel angeführte
Karte würde also unter dem 5. April abgelegt sein, d. i. dem Datum, an
welchem das Material geliefert werden soll. Der die Kontrolle führende
Beamte erhält bei Anlieferung der Materiahen die Lieferscheine resp.
Duplikatbestellungen zwecks Vermerkung auf beiden Karten seiner Kartothek,
welche in der Weise geschieht, daß er das Datum durchstreicht.
Gleichzeitig wird die Datumkarte (Form. 61) unter dem nächsten Datum
(10. Mai) abgelegt. Die Karte Form. 60 bleibt dagegen bis zur Fertigstellung
der Werkzeuge an demselben Platz stehen. Ist nun der 10. Mai
herangekommen, so nimmt der Kontrollbeamte die Karte Form. 61 aus
dem Kasten heraus und geht zum betreffenden Meister, um sich zu erkundigen,
ob die Lieferung erfolgt ist, resp. um das Datum der Lieferung
zu erfahren. Damit der Meister zwecks Einhaltung der ihm vorgeschriebenen
Liefertermine rechtzeitig die richtigen Dispositionen treffen kann, wird für
ihn außer seinem Orderbuch noch die Karte lt. Formular 62 ausgefertigt.
Diese Karten werden nach den Lieferdaten in seiner Kartothek abgelegt,
so daß die Karten sämtlicher an demselben Tage zu liefernden Werkzeuge
hintereinander stehen.
Der Meister ist verpflichtet, bei früherer Lieferung, als vorgesehen,
dem Kontrollbeamten Mitteilung zu machen, indem er demselben seine
Karte (Form. 62) mit dem geänderten Datum zustellt. Muß das Lieferdatum
dagegen aus irgend einem Grunde hinausgeschoben werden, so verschieben
sich natürlich alle folgenden Daten, welche der Kontrollbeamte
auf den Arbeitsbegleitkarten, der Meisterkarte und in seiner Kartothek
dementsprechend zu ändern hat. Dasselbe hat auch zu geschehen, wenn
der Liefertermin früher gelegt worden ist.