Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil. 
zu billigen. Der amtliche Entwurf des Allgemeinen Deutschen 
Strafgesetzbuches schützt absolut die Kinder nur bis zu 
14‘ Jahren, die Schweizer Gesetzgebung bis zum 16., die däni- 
sche bis zum 15. Jahre? 
Noch ungünstiger wie bei der statistischen Erhebung von 
Sexualverbrechen an Minderjährigen verhält es sich unter moral- 
statistischen Gesichtspunkten mit der Statistik der an Erwachse- 
nen begangenen Notzuchtdelikte, 
Der Ermittelung der Notzucht bietet sich ein Hindernis in der 
Schwierigkeit ı. ihrer Begriffsdefinition, 2. in ihren psycho- 
logischen Voraussetzungen und 3. ihrer juristischen Feststell- 
barkeit. 
Über die Begriffsdefinition der Notzucht herrscht größte Un- 
einigkeit. Deutsche Juristen aus dem siebzehnten Jahrhundert, 
wie Carpzovius, wollten das Vorhandensein der Notzucht nur 
im dreifachen Verneinungsfalle anerkennen, nämlich falls das 
Mädchen (oder die F rau) weder vor, noch während, noch selbst 
nach der Begehung des Geschlechtsaktes ihre Freude ausge- 
drückt oder Zustimmung gegeben habe210, Dem Gedanken liegt 
dis Erscheinung zugrunde, daß das Libidoelement sich im Ver- 
laufe. der Handlung auch dann einzustellen vermag, wenn ıhr 
Beginn koerzitiven Charakter trug2!1, Notzucht würde sich dem- 
zufolge nur dann einstellen, wenn der Charakter seelischen 
209 G. W, Mittermaier, Strafrechtsreform auf dem Gebiete. der Sexual- 
delikte in: „Zur Reform des Sexualrechtes‘‘, Bd, IV von „Sexus‘, Mono- 
graphien aus dem Institut für Sexualwissenschaft in Berlin (Hirschfeld), 
1926, S. 9. 
210 „Nec ex sola minitiatione praesenti judicandum nisi constituit con- 
stäntem ‚et perpetuam fuisse: puellae reluctationem,“ Deshalb stellte er den 
Satz .auf, daß es sich um eigentliche und strafbare Notzucht nur in dem 
Falle handeln könne, in welchem sich die Haltung des Mädchens als „displi- 
centia ante coitum, in eodem et post eundem testata‘“ ergebe. (Benedicti 
Carpzovii Praticae Novae Imperialis Sassoniae Rerum Criminalium, 
Francofurte ad Moenum MCXXLVIII, Pars I, p. 218.) 
211 Siehe die berüchtigte Stelle bei Choderlos de Laclos, Les Liai- 
sons Dangereuses, Nouv, Ed., Paris 1907, Bauche, p. 144.
	        
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