Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil.

zu billigen. Der amtliche Entwurf des Allgemeinen Deutschen
Strafgesetzbuches schützt absolut die Kinder nur bis zu
14‘ Jahren, die Schweizer Gesetzgebung bis zum 16., die dänische
 bis zum 15. Jahre?
Noch ungünstiger wie bei der statistischen Erhebung von
Sexualverbrechen an Minderjährigen verhält es sich unter moralstatistischen
 Gesichtspunkten mit der Statistik der an Erwachsenen
 begangenen Notzuchtdelikte,
Der Ermittelung der Notzucht bietet sich ein Hindernis in der
Schwierigkeit ı. ihrer Begriffsdefinition, 2. in ihren psychologischen
 Voraussetzungen und 3. ihrer juristischen Feststellbarkeit.

Über die Begriffsdefinition der Notzucht herrscht größte Uneinigkeit.
 Deutsche Juristen aus dem siebzehnten Jahrhundert,
wie Carpzovius, wollten das Vorhandensein der Notzucht nur
im dreifachen Verneinungsfalle anerkennen, nämlich falls das
Mädchen (oder die F rau) weder vor, noch während, noch selbst
nach der Begehung des Geschlechtsaktes ihre Freude ausgedrückt
 oder Zustimmung gegeben habe210, Dem Gedanken liegt
dis Erscheinung zugrunde, daß das Libidoelement sich im Verlaufe.
 der Handlung auch dann einzustellen vermag, wenn ıhr
Beginn koerzitiven Charakter trug2!1, Notzucht würde sich demzufolge
 nur dann einstellen, wenn der Charakter seelischen

209 G. W, Mittermaier, Strafrechtsreform auf dem Gebiete. der Sexualdelikte
 in: „Zur Reform des Sexualrechtes‘‘, Bd, IV von „Sexus‘, Monographien
 aus dem Institut für Sexualwissenschaft in Berlin (Hirschfeld),
1926, S. 9.
210 „Nec ex sola minitiatione praesenti judicandum nisi constituit constäntem
 ‚et perpetuam fuisse: puellae reluctationem,“ Deshalb stellte er den
Satz .auf, daß es sich um eigentliche und strafbare Notzucht nur in dem
Falle handeln könne, in welchem sich die Haltung des Mädchens als „displicentia
 ante coitum, in eodem et post eundem testata‘“ ergebe. (Benedicti
Carpzovii Praticae Novae Imperialis Sassoniae Rerum Criminalium,
Francofurte ad Moenum MCXXLVIII, Pars I, p. 218.)
211 Siehe die berüchtigte Stelle bei Choderlos de Laclos, Les Liaisons
 Dangereuses, Nouv, Ed., Paris 1907, Bauche, p. 144.
            
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