§ 183. Größe der Konsumtion. 339
Nahrungsmitteln gegenüber eine sogenannte Uebervölkerung statt.
Eine so dichte Bevölkerung, deren absolute Beträchtlichkeit dabei
je nach Landesbeschaffcnheit sowie je nach Höhe der erreichten
wirthschaftlichen Entwickelung eine sehr ungleich große sein mag,
ist jedoch noch keineswegs eine übermäßige, falls genug andere
Prodncte zu Gebote stehen, mittels deren sich die fehlenden
Nahrungsmittel sicher und in hinlänglicher Menge eintauschen
lassen. Eigentliche Uebervölkcrnng, d. h. eine Bevölkernngs-
anhäufung, bei welcher die gesammte Volksmenge sich nicht mehr
durch die ihr verfügbaren Unterhaltsmittel, wozu selbstverständ
lich nicht blos die unentbehrlichen Nahrungsmittel zu zählen
sind, selbst entsprechend zu erhalten vermöchte, ist im Ganzen
unmöglich, da dort, wo z. B. eben nur Unterhaltsmittel für
tausend Menschen vorhanden sind, deren nicht in stärkerer
Anzahl leben können. Es wäre dies lediglich daun möglich,
wenn gleichzeitig der bisherige Unterhaltsbedarf jedes Einzelnen
oder wenigstens Vieler durch widerwillige Einschränkung des
Lebensgenusses auf ein geringeres Maß erniedrigt würde. Der
etwaige Ueberschnß an Bevölkerung wird jedesmal in den Unter
haltsmangel erleidenden Gliedern dieser durch die natürlichen
Folgen wirthschaftlicher Noth, durch Krankheiten und vermehrte
Sterblichkeit unabweislich ausgeschieden.
Das „physiologische Fortpflanzungsvermögen" der Menschen
vermag sich daher nicht unbeschränkt zu bethätigen. Die Volks-
vermehrung ist vielmehr beschränkt durch die Zunahme der
Unterhaltsmittel, deren Menge ztvar in Folge des wechselseitigen
Abhängigkeitsverhältnisses, welches zwischen der Größe der Con-
snmtion und derjenigen der Production besteht, beim Zahl
reicherwerden der Bevölkerung bedingungsweise und solange
verhältnißmäßig zunehmen kann, als neben ber nun massenhafter
vorhandenen Arbeitskraft es weder an hinlänglichen Kapitalien
noch an ausgiebigen Grundstücken fehlt, sich aber wenigstens
nicht cwighin ebenmäßig und jedenfalls niemals unbegrenzt ver
mehren läßt. Dem Uebcrschreitenwollen der durch den gegebenen
Unterhaltsspielraum gezogenen Grenze stehen zunächst positive
Hindernisse („repressive Gegentendenzen") entgegen, welche zwingend
einwirken, indem das mit dem Nichtbestehenkönnen verbundene
Elend unmittelbar die Sterblichkeit der Aermeren nebst derjenigen
ihrer Kinder gewaltig vergrößert, und mittelbar durch leichteres
Aufkommenlassen verheerender Massenkrankheiten sowie durch die
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