fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

§ 183. Größe der Konsumtion. 339 
Nahrungsmitteln gegenüber eine sogenannte Uebervölkerung statt. 
Eine so dichte Bevölkerung, deren absolute Beträchtlichkeit dabei 
je nach Landesbeschaffcnheit sowie je nach Höhe der erreichten 
wirthschaftlichen Entwickelung eine sehr ungleich große sein mag, 
ist jedoch noch keineswegs eine übermäßige, falls genug andere 
Prodncte zu Gebote stehen, mittels deren sich die fehlenden 
Nahrungsmittel sicher und in hinlänglicher Menge eintauschen 
lassen. Eigentliche Uebervölkcrnng, d. h. eine Bevölkernngs- 
anhäufung, bei welcher die gesammte Volksmenge sich nicht mehr 
durch die ihr verfügbaren Unterhaltsmittel, wozu selbstverständ 
lich nicht blos die unentbehrlichen Nahrungsmittel zu zählen 
sind, selbst entsprechend zu erhalten vermöchte, ist im Ganzen 
unmöglich, da dort, wo z. B. eben nur Unterhaltsmittel für 
tausend Menschen vorhanden sind, deren nicht in stärkerer 
Anzahl leben können. Es wäre dies lediglich daun möglich, 
wenn gleichzeitig der bisherige Unterhaltsbedarf jedes Einzelnen 
oder wenigstens Vieler durch widerwillige Einschränkung des 
Lebensgenusses auf ein geringeres Maß erniedrigt würde. Der 
etwaige Ueberschnß an Bevölkerung wird jedesmal in den Unter 
haltsmangel erleidenden Gliedern dieser durch die natürlichen 
Folgen wirthschaftlicher Noth, durch Krankheiten und vermehrte 
Sterblichkeit unabweislich ausgeschieden. 
Das „physiologische Fortpflanzungsvermögen" der Menschen 
vermag sich daher nicht unbeschränkt zu bethätigen. Die Volks- 
vermehrung ist vielmehr beschränkt durch die Zunahme der 
Unterhaltsmittel, deren Menge ztvar in Folge des wechselseitigen 
Abhängigkeitsverhältnisses, welches zwischen der Größe der Con- 
snmtion und derjenigen der Production besteht, beim Zahl 
reicherwerden der Bevölkerung bedingungsweise und solange 
verhältnißmäßig zunehmen kann, als neben ber nun massenhafter 
vorhandenen Arbeitskraft es weder an hinlänglichen Kapitalien 
noch an ausgiebigen Grundstücken fehlt, sich aber wenigstens 
nicht cwighin ebenmäßig und jedenfalls niemals unbegrenzt ver 
mehren läßt. Dem Uebcrschreitenwollen der durch den gegebenen 
Unterhaltsspielraum gezogenen Grenze stehen zunächst positive 
Hindernisse („repressive Gegentendenzen") entgegen, welche zwingend 
einwirken, indem das mit dem Nichtbestehenkönnen verbundene 
Elend unmittelbar die Sterblichkeit der Aermeren nebst derjenigen 
ihrer Kinder gewaltig vergrößert, und mittelbar durch leichteres 
Aufkommenlassen verheerender Massenkrankheiten sowie durch die 
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