Wenn überhaupt, dann kann aber eine derartige Er-
kenntnisgemeinschaft am ehesten mit Aussicht auf Erfolg
im einzelnen Betrieb
angebahnt werden, wo der Arbeiter dem Produktionsvor-
gang unmittelbar gegenübersteht. in ihn eingegliedert ist
und ihn täglich miterlebt. ;
So gewinnen unter dem Gesichtspunkt des Gemein-
schaftsgedankens diejenigen Bestimmungen des Be-
triebsrätegesetzes und seiner Ergänzungsvorschrif-
ten ausschlaggebende Bedeutung, die der Arbeitnehmer-
Schaft einen gewissen produktionspolitischen
Aufgabenkreis zuweisen, sie an der Leitung und Organisa-
tion des Betriebes beratend beteiligen wollen. Sie
bringen den Gemeinschaftsgedanken insofern zum Ausdruck,
als sie den Arbeitnehmer aus einem bloßen Obiekt des
Arbeitsprozesses zu einem Subjekt im Sinne eines Mit-
arbeiters für den Unternehmer machen. Wenn und
wo diese Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes ernst-
haft gehandhabt werden, ist die Grundlage für ‚ine
solche Erkenntnisgemeinschaft durchaus vorhanden,
namentlich auch für die Erkenntnis, daß das Ziel der
Unternehmung, größtmögliche Produk-
tivität, sich ohne Initiative, Selbstverantwortung und
Arbeitsfreudiykeit nicht erreichen läßt,
daß die Ausschaltung des Unternehmers als ver-
antwortungsvollen Leiters und die Einführung der
Betriebsdemokratie diese drei Vorbedingungen des
Friolzes bedenklich schwächen müßte.
daß also eine wahre Werksgemeinschaft wie jede Gemein-
schaft ohne Unterordnung und sinngemäße Ver-
teilung der Funktionen undenkbar ist.
‚Es ist deshalb durchaus zu verstehen, daß die Anhänger
einer unbeschränkten Wirtschaftsdemokratie die Werks-
gemeinschaft bekämpfen und die. Wirtschaftsdemokratie
überbetrieblich durchzusetzen versuchen.
Weniger zu verstehen ist, daß man auf der Arbeitgeber-
seite vielfach * den Gedanken der Wer ksgemein-
schaft mit dem deutlichen Ziele gefördert hat, die
Arbeitnehmer mittels der Werksgemeinschaft aus den
Gewerkschaften herauszubringen. Da keiner;
Jei Arbeitsgemeinschaft ohne die Verbürgung grun d-
sätzlicher Gleichberechtigung beider Parteien
denkbar ist, kann und wird die große Masse der Arbeit-
nehmerschaft auf ihre Organisation in. den Gewerkschaften,
die ihr diese Gleichberechtigung‘ erst errungen hat und
allein wirksam gewährleistet, nicht verzichten. Eine
Werksgemeinschaft ohne die Gewerkschaf-
tenist heute unmöglich.
Als erstrebenswertes und erreichbares Ziel kommt nur
in Betracht,
die Werksgemeinschaft als notwendiges und be-
rechtigtes Eigenglied der Arbeitsgemeinschaft
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