fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Wenn überhaupt, dann kann aber eine derartige Er- 
kenntnisgemeinschaft am ehesten mit Aussicht auf Erfolg 
im einzelnen Betrieb 
angebahnt werden, wo der Arbeiter dem Produktionsvor- 
gang unmittelbar gegenübersteht. in ihn eingegliedert ist 
und ihn täglich miterlebt. ; 
So gewinnen unter dem Gesichtspunkt des Gemein- 
schaftsgedankens diejenigen Bestimmungen des Be- 
triebsrätegesetzes und seiner Ergänzungsvorschrif- 
ten ausschlaggebende Bedeutung, die der Arbeitnehmer- 
Schaft einen gewissen produktionspolitischen 
Aufgabenkreis zuweisen, sie an der Leitung und Organisa- 
tion des Betriebes beratend beteiligen wollen. Sie 
bringen den Gemeinschaftsgedanken insofern zum Ausdruck, 
als sie den Arbeitnehmer aus einem bloßen Obiekt des 
Arbeitsprozesses zu einem Subjekt im Sinne eines Mit- 
arbeiters für den Unternehmer machen. Wenn und 
wo diese Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes ernst- 
haft gehandhabt werden, ist die Grundlage für ‚ine 
solche Erkenntnisgemeinschaft durchaus vorhanden, 
namentlich auch für die Erkenntnis, daß das Ziel der 
Unternehmung, größtmögliche Produk- 
tivität, sich ohne Initiative, Selbstverantwortung und 
Arbeitsfreudiykeit nicht erreichen läßt, 
daß die Ausschaltung des Unternehmers als ver- 
antwortungsvollen Leiters und die Einführung der 
Betriebsdemokratie diese drei Vorbedingungen des 
Friolzes bedenklich schwächen müßte. 
daß also eine wahre Werksgemeinschaft wie jede Gemein- 
schaft ohne Unterordnung und sinngemäße Ver- 
teilung der Funktionen undenkbar ist. 
‚Es ist deshalb durchaus zu verstehen, daß die Anhänger 
einer unbeschränkten Wirtschaftsdemokratie die Werks- 
gemeinschaft bekämpfen und die. Wirtschaftsdemokratie 
überbetrieblich durchzusetzen versuchen. 
Weniger zu verstehen ist, daß man auf der Arbeitgeber- 
seite vielfach * den Gedanken der Wer ksgemein- 
schaft mit dem deutlichen Ziele gefördert hat, die 
Arbeitnehmer mittels der Werksgemeinschaft aus den 
Gewerkschaften herauszubringen. Da keiner; 
Jei Arbeitsgemeinschaft ohne die Verbürgung grun d- 
sätzlicher Gleichberechtigung beider Parteien 
denkbar ist, kann und wird die große Masse der Arbeit- 
nehmerschaft auf ihre Organisation in. den Gewerkschaften, 
die ihr diese Gleichberechtigung‘ erst errungen hat und 
allein wirksam gewährleistet, nicht verzichten. Eine 
Werksgemeinschaft ohne die Gewerkschaf- 
tenist heute unmöglich. 
Als erstrebenswertes und erreichbares Ziel kommt nur 
in Betracht, 
die Werksgemeinschaft als notwendiges und be- 
rechtigtes Eigenglied der Arbeitsgemeinschaft 
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