fullscreen: Geburtenrückgang u. Sozialreform

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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 12% 
zuftändigen Inftanzen vorbehalten bleiben, Us Qeitgedanke [Hmwebt ung 
vor, daß je ein {joldes für den Bezirk einer untern Vermwaltungsbehörde 
(Kreis, Stadt) errichtet und diefer Verwaltungsbehörde unterftellt oder 
angegliedert werden follte. Der Bezirk darf nicht zu Hein fein, damit ein 
pädagogild durchgebilbdeter Beamter die Leitung (im Haupt- oder Neben- 
amt) übernehmen Iann. Anderfeits {ft nahe Beziehung zu den Srilihen 
Berhältniffen wünfchenswert. So werben audh Freisangehörige Stäbhte 
und Landgemeinden, die eine größere Einwohnerzahl aufweijen, zwed» 
mäßig ein eignes Jugenbamt erhalten. € foll ein jtaatlihes Amt fein, 
das, unabhängig von den Srtlihen Intereffengruppen und Rarteijtrömungen, 
in jtarfer pflidtbemußter Initiative feine Aufgaben großzügig und energi{d 
durchführt. Dieje find fo wichtig, fOHwierig und umfafjend, daß e3 in 
der Negel auch der Anfjtellung weiterer Beamten, darunter au Frauen, 
Bedarf, die, berufsmäßig ausgebildet, fi mit Liebe und Verftändnis 
benfelben midmen. Die Jchon vielfad) von Städten und Kreijen angeftellten 
Berfonen für Wohnungspflege, Säuglingspflege, Haushaltungslehrerinnen 
ufw., gliedern {id dem Amte entjpredhend ein. Kenfionierte Lehrer’ 
und Lehrerinnen und fonjtige geeignete Perjonen würden fih gegen 
mäßige Vergütung oder ehrenamtlidh niüblih in Dienft ftellen Wnnen.. 
Das Jugendamt ergänzt fich durch einen Beirat, der [id nach Vorbild. 
der heutigen „FugendausjHüffe“ au erfahrenen Männern und Frauen: 
Geiftliden, Lehrern, Leitern der Iugendorganijationen, Vertretern der 
jozialen und caritativen Vereine: Innungen, Sewerfjchaften, landwirte 
jhaftlide Organifationen, Erziehungsvereine ujw. zufammenjegt. Für: 
die einzelnen Heinern Gemeinden oder engern. Bezirke werden Ort S- 
ausjhüffe oder Vertrauenzperjonen DBeftellt, die has 
SIugendamt durch Auskunft, Berichte und Rat unterftüßen und die, je nach 
den Verhältniffen, aud mit beftimmten örtliden Verwaltungsaufgaben 
betraut werden. Für die einzelnen Schußbefohlenen, die der elterlichen 
Kürforge entbehren oder fich ihr entzogen Haben, werden befondere Pfleger, 
Sürforger oder Betreuer beftellt. Al3 Vorbild der Organijation Kann etwa: 
das „BVerfiherungsamt“ oder befjer noch die Schulorganifation (Ort2- 
und Kreisichulinfpektor ufw., mit Unterftellung unter den Unterrichts- 
minifter) oder die der Gefundheitspflege (Kreisarzt, Miniiterium des Innern) 
dienen. 
Eine Reihe von Stäbten haben {Gon käbtifdHeZentralenfürFJugenbd- 
fürforge unter den verfchiedenjten Bezeichnungen: „Behörde für Sffentlihe- 
Yugendpflege“, „Kinder« und Waifenamt“, „SGemeindetwvaifen- und Iugendfür[orge- 
amt“, „Bilege und Kugendfürforgeamt”, „Iugendamt" uf. eingerichtet, jo 3. SB. 
Hamburg, Dresden, Leipzig, Magdeburg, Halle, Mainz, Frankfurt a. M., Straßburg, 
Wien, deren Organifation und Zuftändigkeit allerdings fehr verfhieden geftaltet ift. 
In erfter Linie dienen fie als Hilfsorgane der Armenpflege. Vielfach) find fie aber: 
auch felbitändia oraanifiert. KXore Tätinteit erfiredt fiG vor allem auf die Hädtilcher:
	        
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