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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 12%
zuftändigen Inftanzen vorbehalten bleiben, Us Qeitgedanke [Hmwebt ung
vor, daß je ein {joldes für den Bezirk einer untern Vermwaltungsbehörde
(Kreis, Stadt) errichtet und diefer Verwaltungsbehörde unterftellt oder
angegliedert werden follte. Der Bezirk darf nicht zu Hein fein, damit ein
pädagogild durchgebilbdeter Beamter die Leitung (im Haupt- oder Neben-
amt) übernehmen Iann. Anderfeits {ft nahe Beziehung zu den Srilihen
Berhältniffen wünfchenswert. So werben audh Freisangehörige Stäbhte
und Landgemeinden, die eine größere Einwohnerzahl aufweijen, zwed»
mäßig ein eignes Jugenbamt erhalten. € foll ein jtaatlihes Amt fein,
das, unabhängig von den Srtlihen Intereffengruppen und Rarteijtrömungen,
in jtarfer pflidtbemußter Initiative feine Aufgaben großzügig und energi{d
durchführt. Dieje find fo wichtig, fOHwierig und umfafjend, daß e3 in
der Negel auch der Anfjtellung weiterer Beamten, darunter au Frauen,
Bedarf, die, berufsmäßig ausgebildet, fi mit Liebe und Verftändnis
benfelben midmen. Die Jchon vielfad) von Städten und Kreijen angeftellten
Berfonen für Wohnungspflege, Säuglingspflege, Haushaltungslehrerinnen
ufw., gliedern {id dem Amte entjpredhend ein. Kenfionierte Lehrer’
und Lehrerinnen und fonjtige geeignete Perjonen würden fih gegen
mäßige Vergütung oder ehrenamtlidh niüblih in Dienft ftellen Wnnen..
Das Jugendamt ergänzt fich durch einen Beirat, der [id nach Vorbild.
der heutigen „FugendausjHüffe“ au erfahrenen Männern und Frauen:
Geiftliden, Lehrern, Leitern der Iugendorganijationen, Vertretern der
jozialen und caritativen Vereine: Innungen, Sewerfjchaften, landwirte
jhaftlide Organifationen, Erziehungsvereine ujw. zufammenjegt. Für:
die einzelnen Heinern Gemeinden oder engern. Bezirke werden Ort S-
ausjhüffe oder Vertrauenzperjonen DBeftellt, die has
SIugendamt durch Auskunft, Berichte und Rat unterftüßen und die, je nach
den Verhältniffen, aud mit beftimmten örtliden Verwaltungsaufgaben
betraut werden. Für die einzelnen Schußbefohlenen, die der elterlichen
Kürforge entbehren oder fich ihr entzogen Haben, werden befondere Pfleger,
Sürforger oder Betreuer beftellt. Al3 Vorbild der Organijation Kann etwa:
das „BVerfiherungsamt“ oder befjer noch die Schulorganifation (Ort2-
und Kreisichulinfpektor ufw., mit Unterftellung unter den Unterrichts-
minifter) oder die der Gefundheitspflege (Kreisarzt, Miniiterium des Innern)
dienen.
Eine Reihe von Stäbten haben {Gon käbtifdHeZentralenfürFJugenbd-
fürforge unter den verfchiedenjten Bezeichnungen: „Behörde für Sffentlihe-
Yugendpflege“, „Kinder« und Waifenamt“, „SGemeindetwvaifen- und Iugendfür[orge-
amt“, „Bilege und Kugendfürforgeamt”, „Iugendamt" uf. eingerichtet, jo 3. SB.
Hamburg, Dresden, Leipzig, Magdeburg, Halle, Mainz, Frankfurt a. M., Straßburg,
Wien, deren Organifation und Zuftändigkeit allerdings fehr verfhieden geftaltet ift.
In erfter Linie dienen fie als Hilfsorgane der Armenpflege. Vielfach) find fie aber:
auch felbitändia oraanifiert. KXore Tätinteit erfiredt fiG vor allem auf die Hädtilcher: