Die Wohnungsfrage.
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eingesetzt wird. Die Herrn Stadträte, natürlich meist Haus
eigentümer, werden sich die Herrn Kommissionsmitglieder
wohl vorher ordentlich begucken und keinen Spielverderber
hinein wählen. Es ist die alte Geschichte, die auch anders
wo passiert. Und der Arzt sowohl wie der Baumeister,
die meist in ihrer Existenz von der Bürgerschaft abhängig
sind, werden sachte auftreten. Dazu kommt, daß, während
in England die Lokalbehörde ein in schlechtem Zustande
befindliches Haus kaufen konnte, in Frankreich der Haus
eigentümer die Kosten selbst tragen mußte. Was Wunder
also, wenn nichts erreicht wurde, wenn die Cliquenwirt
schaft in den Gemeinderäten jede Besserung verhinderte!
Man hat sich demnach in Frankreich wesentlich auf
Polizeiverordnungen beschränken müssen, um etwas in der
Hygiene der Wohnungen zu erreichen, von denen die der
Jahre 1878 und 1883 die wichtigsten sind. Sie betreffen
natürlich nur Wohnungen, welche vermietet werden sollen,
und stellen hier bestimmte Normen für die Zahl der Ein
wohner auf. —
Sind bisher staatliche und kommunale Eingriffe in der
Wohnungsfrage an der Macht der tiefer liegenden sozialen
Mißstände gescheitert, so läßt sich dasselbe auch von den
privaten Bestrebungen in dieser Hinsicht sagen. Alle privaten
Baugesellschaften haben bislang nichts tun können, um der
Wohnungsnot abzuhelfen. Ihre Bemühungen sind wie ein
Tropfen auf den heißen Stein gefallen, ohne daß man den
Leitern dieser Bestrebungen einen Vorwurf daraus machen
könnte. Auf verschiedene Weise hat man hier Versuche
gemacht. So haben sich englische Baugesellschaften bemüht,
alte Kasernen in alten Stadtteilen niederzureißen und die
Flächen wieder mit neuen Kasernen zu bebauen. Aber die
Pläne haben sich als ganz unzulänglich erwiesen, und wir
möchten heute noch eine Baugesellschaft sehen, welche so
naiv wäre, alte Häuser zu kaufen, um neue an deren Stelle
Wehberg, Die Bodenreform. 10