Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Dritter Teil. 
Kriterien. 
1. Uneheliche Kinder. 
a) Grenztypen. 
4. Brautkinder. 
x) In der Ehe Geborene. 
Die unehelichen Kinder werden von der Statistik gar nicht 
restlos erfaßt. Da die Statistik nicht die Erzeugten, sondern 
erst die Geborenen in Betracht zieht, erhellt daraus, daß sie die 
innerhalb der Ehe Geborenen, aber von den gleichen Eltern 
außerhalb ihrer, d. h. vor dem Eintritt in sie gezeugten Kinder 
nicht als Uneheliche ermittelt und, wie wir angesichts der 
celativen Leichtigkeit ihrer Ermittelung hinzufügen, auch 
nicht ermitteln will. Dabei ist zu bemerken, daß die Ehe- 
lichung der Schwangeren durch den Schwängerer in gewissem 
Sinne eine antizipierte Legitimation (nämlich des Kindes im 
Mutterleibe) darstellt. Denn während die Legitimation das vor- 
ehelich erzeugte Kind nach der Geburt in den ehelichen Zu- 
stand überführt, so fällt bei ihrer Ehelichung dieselbe Funk- 
tion gegenüber dem schon erzeugten, aber noch ungeborenen 
Kinde bereits der Schwangeren zul. So entstehen dann die soge- 
nannten „Brautkinder‘“ (das Wort hier im Sinne der von Bräuten 
konzipierten, aber nach Abschluß des Ehebundes geborenen 
Kinder gefaßt). Da schätzungsweise diese Kategorie aller- 
mindestens 40% der ehelichen Kinder überhaupt enthalten 
1 Georg von Mayr, Statistik und Gesellschaftslehre, Tübingen 1909; 
Mohr, Bd. IL, S. 1497.
	        
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