Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTT.EIL. 
auch die Entschädigung all des Besitzes sich befindet,, 
den die in Deutschland seßhaften Deutschen z. B. durch 
den Verlust unserer Handelsflotte oder durch sonstige auf 
Grund des Priedcnsvertrages erfolgte Ablieferungen er 
litten haben. Es muß verlangt werden, daß Abstriche an 
den Entschädigungsforderungen, wenn unbedingt notwen 
dig, zuerst hei diesen seßhaften Deutschen vorgenommen 
werden, da diese vorwiegend durch solchen Verlust nicht 
in ihrer Existenzgrundlage erschüttert werden. Für die 
Vertriebenen, die zum großen Teil alles verloren haben, 
muß in erster Linie gesorgt werden. 
Bis heute können die Vertriebenen, wie gesagt, nur 
gewisse Abschlagszahlungen auf ihre Forderungen erhalten, 
abgesehen von den Fällen, wo der erlittene Schaden nicht 
mehr als 5000 M. beträgt. Bis zu 5000 M. dürfen die 
Entschädigungsforderungen, wenn ihre Richtigkeit fest 
gestellt ist, voll ausgezahlt werden. Die Feststellung der 
Liquidations- und Verdrängungsschäden im Sinne der Richt 
linien vom 9. 'Januar 1920 erfolgt durch dieselben Aus 
schüsse, die bereits Ende 1919 zur Feststellung der Kriegs 
schäden errichtet worden sind. Ihre Zahl — anfangs acht 
Ausschüsse und ein Oberausschuß — genügte nicht, wes 
halb ihre Zahl im Laufe des Frühjahrs 1920 durch Ver 
ordnung des Reichsministeriums des Innern auf 21 Aus 
schüsse und einen Oberausschuß erhöht worden ist. Diese 
Ausschüsse bestehen aus einem Richter und dessen Stell 
vertreter, einem Reichskommissar, der die Interessen des 
Reiches vertritt, einem amtlichen Sachverständigen und 
einer Anzahl von Laienmitgliedern aus den Reihen der 
Vertriebenen, die jedoch nur zu besonders gelagerten Fällen 
herangezogen werden-. 
Bis 1. Oktober 1920 sind 19 758 Anträge auf Vor 
schüsse und Beihilfen für Liquidations- und Verdrängungs L 
schaden bei diesen Ausschüssen eingelaufen. An Vor 
schüssen und Beihilfen sind von den Ausschüssen bis 
1. Oktober 1920 insgesamt; 56237 759 M. zur Anweisung 
gelangt, welche Summe nur einen kleinen Bruchteil der 
von den Vertriebenen erlittenen Verluste darstellt.
	        
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