Object: Mehr Freiheit im Welthandel!

bedingungen für deutsche Erzeugnisse sind infolgedessen durch- 
aus ungleich. 
England und Frankreich erheben nach wie vor die 26 %ige 
Reparationsabgabe. In England ist zwar die Erhebungs- 
weise den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs angepaßt 
worden. Die Abführung dieser Beträge erfolgt in einer Pauschal- 
summe. Die bedeutendsten England-Exporteure haben sich 
verpflichtet, 30% der aus dem England-Export aufkommenden 
Devisen abzuliefern. Die Ablieferung hat verschiedentlich sehr 
schwache Ergebnisse gezeigt. Es besteht dauernd die Gefahr, 
daß die notwendigen Beträge nicht aufkommen und England 
wieder in der früheren Weise die Abgabe von jeder einzelnen 
Sendung erhebt. Dieses System herrscht in Frankreich. Die 
Handhabung ist dort infolgedessen umständlich und erschwert 
das Geschäft. Der Importeur wird gezwungen, die 26%ige 
Abgabe bei der Einfuhr zu entrichten, obschon die Zahlungs- 
bedingungen ganz andere sein können, indem sie, wie vielfach 
üblich, ein längeres Ziel vorsehen. Für den deutschen Exporteur 
ergeben sich durch die Frankenentwertung bei der Erstattung 
der 26%igen Abgabe durch das Reich Kursverluste. Zwar ist 
das Erstattungsverfahren wesentlich verbessert worden, so daß 
auch Kursverluste nach Möglichkeit vermieden werden. Ganz 
beseitigt sind die Nachteile aber nicht, das Geschäft ist nach 
wie vor durch diese lästige Abgabe beeinträchtigt. Zur Ent- 
faltung eines ungehinderten Geschäftsverkehrs ist die Abschaf- 
fung der Abgabe in dieser Form unerläßliche Voraussetzung. 
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