Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

Dritter Teil.
Kriterien.

1. Uneheliche Kinder.

a) Grenztypen.
4. Brautkinder.

x) In der Ehe Geborene.
Die unehelichen Kinder werden von der Statistik gar nicht
restlos erfaßt. Da die Statistik nicht die Erzeugten, sondern
erst die Geborenen in Betracht zieht, erhellt daraus, daß sie die
innerhalb der Ehe Geborenen, aber von den gleichen Eltern
außerhalb ihrer, d. h. vor dem Eintritt in sie gezeugten Kinder
nicht als Uneheliche ermittelt und, wie wir angesichts der
celativen Leichtigkeit ihrer Ermittelung hinzufügen, auch
nicht ermitteln will. Dabei ist zu bemerken, daß die Ehelichung
 der Schwangeren durch den Schwängerer in gewissem
Sinne eine antizipierte Legitimation (nämlich des Kindes im
Mutterleibe) darstellt. Denn während die Legitimation das vorehelich
 erzeugte Kind nach der Geburt in den ehelichen Zustand
 überführt, so fällt bei ihrer Ehelichung dieselbe Funktion
 gegenüber dem schon erzeugten, aber noch ungeborenen
Kinde bereits der Schwangeren zul. So entstehen dann die sogenannten
 „Brautkinder‘“ (das Wort hier im Sinne der von Bräuten
konzipierten, aber nach Abschluß des Ehebundes geborenen
Kinder gefaßt). Da schätzungsweise diese Kategorie allermindestens
 40% der ehelichen Kinder überhaupt enthalten

1 Georg von Mayr, Statistik und Gesellschaftslehre, Tübingen 1909;
Mohr, Bd. IL, S. 1497.
            
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