Full text: error

die Grundrente die Mutter de s Kapi- 
talzinses 
ist und hat behauptet, daß die in d ir e k t e Einwirkung 
des privaten Bodeneigentums als Schöpfer des Zinses 
weit wichtiger als die d ir e k t e sei.*) 
Ich will diesen beiden bodenreformerischen Lehrssätzen, 
die ich als richtig anerkenne, einen dritten hinzufügen, 
von dem ich hoffe, daß er ebenso richtig ist, wie die beiden 
anderen und einiger Beachtung wert sein möge. Mein 
Sat; bezieht sich auf das Verhältnis der Grundwerte zum 
Zins und soll lauten: 
Der Grundwert #fteigt und feliüllt 
umgekehrt zum HZins. 
Ich will durch diesen Satz auf den engen Zusammen- 
hang hindeuten, der zwischen der Grundrente, dem ge- 
meinem Wert und dem landesüblichem Zins für Leihka- 
pital vorhanden ist. Wie die Grundrente entsteht, habe 
ich im theoretischem Teil dieses Werkes festzustellen ver- 
sucht. Sie beruht auf dem Recht der Eigentümer, andere 
von der Benutzung seines Grundstücks auszuschließen 
und ist die Rente, die dem Besitzer von dem gewährt wer- 
den muß, dem er seinen Grund und Boden zur Be- 
nutzung überläßt. Soll das Grundstück verkauft werden, 
so wird diese Rente zu dem für sichere Anlagen üblichem 
Zins kapitalisiert. Als den für solche Anlagen geltenden 
Zinsfuß können wir in Deutschland den offiziellen Zins- 
satz der Reichsbank ansehen. Es wird natürlich in vielen 
Fällen mehr oder weniger gezahlt. Wir haben es aber 
nur mit dem Wert zu tun, der im gewöhnlichem Verkehr 
zu erzielen ist. Daraus ergibt sich ein Verhältnis zwischen 
der Grundrente, dem Zinsfuß für sichere Anlagen und 
dem gemeinem Wert, das sich in einfache Formeln bringen 
L ttt; 
Ds; 
z 2
	        
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