10 Die Unmöglichkeit des Ausgleichs von Zahlungsbilanzsalden,
gegebene — Ladenhütereigenschaft des Objekts der betreffenden Geldanlage;
nicht die Form der Finanzierung, sondern die unzureichende Ren-
tabilität macht die betreffenden Anlagen unschön. Ganz umgekehrt steht es
mit einem Zahlungsbilanz-Saldo, der einstweilen noch der langfristigen Investie-
rungsform entbehri. Nicht die Rentabilität, sondern die Finanzierung,
und zwar genauer die Finanzierungsform ist unschön bzw. störend. Die Kapital-
anlage selbst ist „im Zweifel‘‘ gesund und rentabel, man denke etwa an die
derzeitigen ausländischen Kapitalanlagen in Deutschland. Die Finanzierungsform
dagegen macht Schwierigkeiten, aber wenn man nüchtern hinsieht, so sind es
Schwierigkeiten, um die sich das Gläubigerland und nicht das Schuldnerland
sorgen muß, denn wieder abnehmen kann man dem letzteren die Investierung
nicht. Das Gläubigerland kann lediglich durch fortwährendes Zerren an dieser
Unmöglichkeit die Kreise der an sich rentablen. und daher gesunden Kapital-
anlagen stören, also sich selbst schädigen!
Nunmehr können wir einen wesentlichen Schritt weiter machen, Ob unsere
Verschuldung an das Ausland durch Mehrimporte oder durch Auferlegung von
Kriegsentschädigungen entsteht, verändert das Prinzip nicht. Verpflichtungen aus
Mehrimporten wie Verpflichtungen aus Kriegsentschädigungen sind gleichmäßig
Schulden Deutschlands an das Ausland; für beide Schuldarten gilt gleichmäßig,
daß sie nur durch effektive Leistungen deutscher Betriebe an das Ausland ge-
tilgt werden können. Die Frage, ob wir überhaupt im Inland durch Steuern u. ä.
die als Reparation verlangten Summen aufbringen können, ob etwa nicht die
Reparationszahlungen wegen der inländischen Seite der Aufbringung in sich
zusammenbrechen müssen, steht hier nicht zur Besprechung und wird im übrigen
in einem besondern Abschnitt behandelt. Soweit die Tributbeträge im Inland auf-
gebracht und dem Reparationsagenten überstellt werden, gilt für sie das bisher
ausführlich Dargelegte, es sind Schulden an das Ausland, die nur durch Leistungen
an das Ausland getilgt werden können und die, soweit solche Leistungen nicht
möglich sind, als Kapital des Auslandes im Inland stehen bleiben müssen.
Von den Zinsen, die jährlich für solche in Deutschland stehen bleibenden Beträge
zu zahlen sind, gilt folgendes. Für den Devisenmarkt bzw. für unsere Zahlungen
an das Ausland ist es gleich, ob für Schulden aus Importüberschuß, Kriegsschulden
oder Zinsschulden „Devisen beschafft werden‘, alle drei Schuldarten sind nur
durch Leistungen deutscher Betriebe auszugleichen, Die uns zu solchem Schuld-
ausgleich befähigenden Leistungen sind unsere Exporte und Dienstleistungen für das
Ausland, und wir werden sehen, daß die Größe unserer Exporte u. ä. in gar keinem
kausalen Zusammenhang mit der Größe unserer im jeweiligen Augenblick ge-
gebenen „Verschuldung‘“ an das Ausland steht. Es sind das Dinge zweier völlig
verschiedener Ebenen, unsere Exportkraft auf der einen, unsere internationale
„Verschuldung‘ auf der anderen Seite, Jedermann würde das ohne weiteres er-
kennen, wenn nicht unsere Mentalität hoffnungslos schief wäre durch die familien-
wirtschaftliche Angst vor dem Begriff der Verschuldung. Ich habe an anderer
Stelle1) gezeigt, daß wirtschafts-begrifflich bereits im inländischen Verkehr jeder
Kredit letzten Endes Beteiligung ist, daß nur die verkehrsmäßige Vollkommen-
heit des Kreditrechts uns erlaubt, so zu tun, als ob wir den Beteiligungscharakter
aller Kredite nicht sähen; in noch ganz anderer Weise haben wir es bei „volks-
wirtschaftlicher‘ Verschuldung mit Beteiligung zu tun. Bei dem Gesamtverschul-
1) Mahlberg, Das Auskunftswesen und seine Probleme, Grundriß der Betriebswirt
schaftslehre, Band XI, G. A. Gloeckner, Leipzig 1928.