Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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ihen zu vereinigen, daß sie auf Grund ihrer Zahl die politische 
twicklung bestimmen können. Der Jungdeutsche Orden sieht seine 
ärke in seiner straffen Disziplin. Die Aufgabe dieser disziplinierten 
ganisation und ihrer Einzelmenschen besteht darin, die Lehre vom 
Iksstaat in die weitesten Volkskreise hineinzutragen. Hierzu ist kein 
nzelmensch in der Lage, der nicht auf Grund seiner eigenen Durch— 
dung den Inhalt dieser Lehre vertreten kann. Da die Lehre vom 
Iksstaat, von Kaste und Geld, von Reaktion und Plutokratie auf 
s heftigste bekämpft werden wird, besteht die Notwendigkeit, sie auf 
iem anderen Wege in das Volk hinauszutragen wie auf dem Weg 
er die große plutokratische Presse. Diese Aufgabe fällt dem Jung— 
utschen Orden zu. An Stelle der plutokratischen Massenbeein— 
sassung tritt die Mundpropaganda der disziplinierten Organisation. 
Durch diese Propaganda wird eine Bewegung hergestellt, die 
ne Unterschied der Partei alle die Volkskreise erfassen soll, die sich 
f Grund ihrer Weltanschauung zum Wesen des Volksstaates be— 
nnen. Der Jungdeutsche Orden, der über das ganze Deutsche Reich 
t Tausenden seiner Einheiten verbreitet ist, übernimmt die Aufgabe 
ner Sammelorganisation der Bekenner zum Volksstaat. 
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Der Jungdeutsche Orden und die Parteien 
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Der Jungdeutsche Orden hat sich aus der Front— 
Aiederung der gegenwärtigen Parteipolitik heraus— 
Aezogen. Er betrachtet die parteipolitischeßrontbildung 
ls eine Gruppierung des deutschen Volkes, die ihren 
inn verloren hat. 
Mit dem Siege der Bejahung von Staat und Orden hat die 
irgerliche Verteidigungsfront ihre Aufgabe erfüllt. Mit der Er— 
nntnis des Sieges der Plutokratie auf Grund der modernen repu— 
ikanischen Staatsstruktur hat der Kampf für oder wider die Republik 
inen Sinn verloren. Damit ist der parteipolitische Gegensatz von 
ichts und links hinfällig geworden. Die Lehre vom Volksstaat führt 
us Volk vor die neuen Entscheidungen seiner gegenwärtigen und zu— 
inftigen Entwicklung. Die Möglichkeit, dieser Entscheidung aus— 
iweichen, liegt für keine politische Gruppe vor. Die schicksalsbestim— 
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