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Das Wesen jeden Beamtentums ist getreue Sach—
waltung und Pflichterfüllung. Schöpferische Ge—
kaltung und Werteschaffung wachsen nicht im Schema,
sondern im freien Spiel der Kräfte.
Zusammenfassung
Alle hier geschilderten Methoden für die Auswahl der Mittels-
bersonen zwischen Regierung und Volk oder zwischen Führung und
Gefolgschaft können vom Standpunkt des Volksstaates nicht organisch
genannt werden. Das Grundgesetz im Aufbau des Volksstaates ist
die Zusammenarbeit von Volk und Staat, Regierung und Volk,
Führung und Gefolgschaft in der Auswahl aller Mittelspersonen,
Zwischenführer und Unterführer. Organisch kann nur das System
genannt werden, in welchem diesem Grundgesetz Rechnung getragen
wird. Eine solche Möglichkeit liegt aber nur dann vor, wenn die
Staatsbürgerschaft des Volkes einer Struktur unterworfen wird, welche
das Volk in die Lage versetzt, seine Mitarbeit an der Auswahl der
Mittelspersonen nach rein volksmäßigen Gesetzen und Gesichtspunkten
zu tätigen. Hierzu ist es nur dann in der Lage, wenn es eine organi—
satorische Struktur besitzt, in welcher die Macht aller der Gewalten
gebrochen wird, die in der unorganisierten Masse ihren beherrschen—
den Einfluß ausüben können.
Die Vorbedingung eines organischen Regierungs- und Führungs—
ystems ist also eine organische Struktur des Volkes an sich. Diese
organische Struktur sieht der jungdeutsche Begriff vom Volksstaat in
der Gliederung des Volkes auf Grund staatsbürgerlicher Gemeinschaft
und im gotischen Aufbau eines Kurführertums, welches organisch
in diesem Gemeinwesen wurzelt.
Hhu
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