Das Wesentliche dieser Wahl ist die Tatsache, daß der Wähler durch
den Parteiorganismus gezwungen wird, einen Caucus zu wählen. Dieses,
dem amerikanischen Parteileben entnommene Wort bedeutet die völlige
Ausschaltung alles Persönlichen in der Wahl. Der deutsche Wähler wählt
eine Liste, auf deren Zusammensetzung er keinen Einfluß hat.
Die parteiistische Führerschaft bleibt mit ihrer
Wählerschaft nicht verbunden.
Der Abgeordnete wird von seinen Wählern gleich nach der Wahl
getrennt und nimmt seinen Sitz im Parlament ein. Mit den Wählern
verbindet ihn eigentlich nur das Interesse, wiedergewählt zu werden. Alle
Grundbegriffe über das Verhältnis zwischen einem Führer und seiner
Gefolgschaft sind in diesem System ausgeschaltet. Man kann daher die
Abgeordneten auch nicht Führer ihrer Wähler nennen. Sie sind im besten
Falle ihre Vertreter. Da aber der Schwerpunkt der Stellung des Ab—
geordneten im Parteiorganismus liegt, ist es sein oberstes Interesse,
diesem, und nicht der Wählerschaft zu dienen. So schafft das parteiistische
System ein Führertum, welches in keiner Weise in der Gefolgschaft
wurzelt. Der Führer wird zum Anwalt der Parteiclique. Nur in
Bundesgenossenschaft mit den Besitzern der Werkzeuge zur Massen⸗
beeinflussung kann er seine Stellung halten.
So wird das vom Volke gewählte Führertum zum
Schritt macher und Bundesgenossen der plutokra—
tischen Gewalten.
Das Parlamentariertum
Im parlamentarischen Leben hat sich ein Berufsparlamentariertum
herausgebildet. Diese Berufsparlamentarier zeichnen sich durch die
geschickte Ausnutzung der parlamentarischen Taktik aus. Sie sind
Kenner aller Ränke und Listen, mit denen im Parlament gearbeitet
wird. Ihre ganze Gedankenwelt erschöpft sich in der Anwendung dieser
Listen zum Nutzen der Partei, oder zum eigenen Nutzen. Sie sind in
erster Linie die Träger der parteipolitischen Selbstsucht, die selbst die
Rücksichtnahme auf das Gesamtwohl der Nation in den Hintergrund
zreten läßt. Selbst das Vaterland wird den Interessen der Partei
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