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Die Tatsachen beweisen, daß diese Mahnungen oft genug ungehört ver—
hallen. Der Vorsitzende muß dann vor dem lärmenden Haufen kapitu—
lieren und die Sitzung aufheben.
Hierin versinnbildlicht sich die ganze Zuchtlosig—
keit und Ohnmacht eines Systems, in dem der Begriff
von staatsbürgerlicher Freiheit zu einem bloßen
Wortherabgesunken ist.
Jeder Augenzeuge einer Parlamentssitzung wird zum Gegner des
parlamentarischen Systems.
Das Gebaren der Varlamente bereitet ihren
Sturz vor.
Die Abgeordneten befinden sich auch als Mitglieder des Parlaments
unter dem diktatorischen Zwang der Parteiorganisation. Die Abgeord⸗
neten einer Partei werden in Form der Fraktion zusammengefaßt. Dem
Willen dieser Fraktion müssen sie sich unterwerfen. Wenn sie dieses
oerweigern, werden sie von der Partei ausgeschlossen und verlieren damit
die Möglichkeit, bei einer Neuwahl wiedergewählt zu werden. Ver—
jassungswidrige Eigenbestimmungen der Parteien verordnen sogar die
Niederlegung des Mandats für den Abgeordneten, welcher sich dem Frak—
tionszwang nicht unterwirft.
In der Fraktion selbst aber erscheinen wieder die
Beldherren der Parteien oder ibre Beauftragtenals
die wahren Gebieter.
Keine Fraktion kann gegen ihren Willen angehen, weil sonst die
Partei gesährdet ist. Auch hier wieder bewahrheitet sich die Tatsache,
daß der Besitzer des Parteiorganismus die ausschlaggebende Gewalt in
dänden halt.
Die ausübende Gewalt, die Regierung, wird durch die jeweilige
Koalition gebildet. Jede Koalition ist ein Kuhhandel. Sie kommt durch
gegenseitige Zugeständnisse der Fraktionen zustande.
Beider Unsicherheit dieser Vereinbarungen ist es
unmöglich, eine starke Regierung zu bilden.
Jede Regierung lebt nur von dem geschickten Ausgleich der vor⸗
handenen Parteigegensätze. Also auch sie ist zur Ohnmacht verdammt.
Auch sie ist letzten Endes der einzig wahren Gewalt, der des Geldes,
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