Wirkung eines aus dem Stellvertreter des Generaldirektors, dem
Bukarester Inspektor und den Abteilungsvorständen bestehenden
Beirates das gesamte Telegraphen-, Telephon- und Postwesen. Der
Dienst gliedert sich in eine Postambulanz und 5 territoriale Sprengel
unter je einem Inspektor, umfaßt Telegraphen- und Postämter mit
permanenter, vollständiger oder beschränkter Wirksamkeit, Bahnpostämter
und Landposterpeditionen und wird von Telegraphen- und
Postbeamten, Hilfsbeamten, Postagenten und Landbriefträgern
besorgt.
Die Eeneraldirektion des zivilen Gesundheitswesens
besorgt alle den Sanitäts- und Veterinärdienst betreffenden
Angelegenheiten. Der innere Dienst wird von 6 Bureaus
(für ärztliche, tierärztliche, Verwaltungs-, statistische, Spitals- und
Archiv-Angelegenheiten), der äußere von 4 Sanitäts- und 4 Veterinär-Inspektoren
versehen. Neben der Eeneraldirektion des zivilen Gesundheitswesens
wirken mit beratender Stimme der Oberste
Sanitätsrat, der Oberste Veterinärrat und zwei Kommissionen
für Apotheker- und Veterinärangelegenheiten.
Der Oberste Sanitätsrat besteht unter dem Vorsitze des
Ministers des Innern aus 11 vom Könige auf Vorschlag des Ministers
auf die Dauer von 3 Jahren ernannten ordentlichen Mitgliedern
und überwacht alle Maßnahmen des Gesundheitswesens
sowie die Ausübung des ärztlichen, tierärztlichen und Apothekerberufs.
Der Oberste Veterinärrat setzt sich unter dem Vorsitze des
Generaldirektors des zivilen Gesundheitswesens aus zwei Mitgliedern
des Obersten Sanitätsrates, einem Juristen, einem Landwirt,
einem Großgrundbesitzer, einem Militärtierarzt und 6 Ziviltierärzten
zusammen und ist berufen, Gutachten über Gesetz- und
Verordnungsentwürfe zu erstatten, welche die Hebung der Viehzucht
und den Schutz der Gesundheit des Viehs, die Organisation
des Veterinärdienstes und die Verbesserung der Veterinärpolizei
bezwecken.
Die aus einem Chemiker und 4 Apothekern bestehende Apothekerkommission
und die aus den 6 Ziviltierärzten des Obersten
Veterinärrates zusammengesetzte Veterinär-Kommission fungieren
als beratende Organe in allen Apotheker- und Veterinärangelegenheiten.
Neben ihnen wirken als Hilfsorgane die Institute
für Chemie, Bakteriologie und Jmpfstofferzeugung.
Ferner ressortieren vom Ministerium des Innern auch die Verwaltungen
der Stiftungsspitäler. Solche Verwaltungen