Object : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Wirkung  eines  aus  dem  Stellvertreter  des  Generaldirektors,  dem
Bukarester  Inspektor  und  den  Abteilungsvorständen  bestehenden
Beirates  das  gesamte  Telegraphen-,  Telephon-  und  Postwesen.  Der
Dienst  gliedert  sich  in  eine  Postambulanz  und  5  territoriale  Sprengel
unter  je  einem  Inspektor,  umfaßt  Telegraphen-  und  Postämter  mit
permanenter,  vollständiger  oder  beschränkter  Wirksamkeit,  Bahnpostämter ­
  und  Landposterpeditionen  und  wird  von  Telegraphen-  und
Postbeamten,  Hilfsbeamten,  Postagenten  und  Landbriefträgern
besorgt.
Die  Eeneraldirektion  des  zivilen  Gesundheitswesens ­
  besorgt  alle  den  Sanitäts-  und  Veterinärdienst  betreffenden ­
  Angelegenheiten.  Der  innere  Dienst  wird  von  6  Bureaus
(für  ärztliche,  tierärztliche,  Verwaltungs-,  statistische,  Spitals-  und
Archiv-Angelegenheiten),  der  äußere  von  4  Sanitäts-  und  4  Veterinär-Inspektoren
  versehen.  Neben  der  Eeneraldirektion  des  zivilen  Gesundheitswesens ­
  wirken  mit  beratender  Stimme  der  Oberste
Sanitätsrat,  der  Oberste  Veterinärrat  und  zwei  Kommissionen ­
  für  Apotheker-  und  Veterinärangelegenheiten. ­

Der  Oberste  Sanitätsrat  besteht  unter  dem  Vorsitze  des
Ministers  des  Innern  aus  11  vom  Könige  auf  Vorschlag  des  Ministers ­
  auf  die  Dauer  von  3  Jahren  ernannten  ordentlichen  Mitgliedern ­
  und  überwacht  alle  Maßnahmen  des  Gesundheitswesens
sowie  die  Ausübung  des  ärztlichen,  tierärztlichen  und  Apothekerberufs. ­

Der  Oberste  Veterinärrat  setzt  sich  unter  dem  Vorsitze  des
Generaldirektors  des  zivilen  Gesundheitswesens  aus  zwei  Mitgliedern ­
  des  Obersten  Sanitätsrates,  einem  Juristen,  einem  Landwirt, ­
  einem  Großgrundbesitzer,  einem  Militärtierarzt  und  6  Ziviltierärzten ­
  zusammen  und  ist  berufen,  Gutachten  über  Gesetz-  und
Verordnungsentwürfe  zu  erstatten,  welche  die  Hebung  der  Viehzucht ­
  und  den  Schutz  der  Gesundheit  des  Viehs,  die  Organisation
des  Veterinärdienstes  und  die  Verbesserung  der  Veterinärpolizei
bezwecken.
Die  aus  einem  Chemiker  und  4  Apothekern  bestehende  Apothekerkommission ­
  und  die  aus  den  6  Ziviltierärzten  des  Obersten
Veterinärrates  zusammengesetzte  Veterinär-Kommission  fungieren ­
  als  beratende  Organe  in  allen  Apotheker-  und  Veterinärangelegenheiten. ­
  Neben  ihnen  wirken  als  Hilfsorgane  die  Institute
für  Chemie,  Bakteriologie  und  Jmpfstofferzeugung.
Ferner  ressortieren  vom  Ministerium  des  Innern  auch  die  Verwaltungen ­
  der  Stiftungsspitäler.  Solche  Verwaltungen
            
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