Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische  V  erhältniss  e

meinsamteit  der  Dogmen  und  ökumenischen  Kanones  mit  den
übrigen  orthodoren  Kirchen  Zu  wahren  hat.  Unter  der  Aufsicht  der
h.  Synode  verwalten  in  den  Diözesen  die  Metropoliten,  beziehungsweise ­
  die  Bischöfe  unter  Mitwirkung  ihrer  Konsistorien,  in  den
Pfarreien  aber  die  aus  dem  Pfarrer,  einem  von  den  Eingepfarrten
gewählten  Vertreter  und  einem  in  den  Städten  vom  Bürgermeister
und  in  den  Landgemeinden  vom  Präfekten  ernannten  Mitgliede
zusammengesetzten  Epitropien  die  Kultusangelegenheiten.
In  Unterrichtsangelegenheiten  leitet  und  überwacht  der
Minister  das  gesamte  Volks-,  Mittel-,  Hoch-  und  Fachschulwesen.
Als  Beiräte  auf  diesem  Gebiete  fungieren  der  General-Schulrat
und  der  permanente  Unterrichts-Ausschuß.
Der  Eeneralschulrat  zerfällt  in  mehrere  Fachsektionen,  besteht ­
  aus  Schulinspektoren  und  Vertretern  der  verschiedenen  Arten
von  Schulen,  die  vom  König  auf  die  Dauer  von  6  Jahren  berufen
werden,  und  begutachtet  die  Lehrpläne  und  ihre  Anwendung.
Der  aus  drei  vom  Könige  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  ernannten ­
  Mitgliedern  gebildete  permanente  Unterrichts-Ausschuß
  äußert  sich  über  Schulerrichtungen,  Schulordnungen,
Schulbücher  und  über  die  vom  Unterrichtsminister  an  ihn  gestellten
besonderen  Fragen.
Die  Kontrolle  des  Unterrichts  erfolgt  durch  eine  Anzahl
von  General-  und  Territorial-Jnspektoren  sowie  von  Schul-Revisoren
  und  Unter-Revisoren,  und  die  Verwaltung  der  einzelnen
Schulen  durch  ihren  Rektor  oder  Direktor.
Dem  Unterrichtsministerium  ist  endlich  die  rumänische
Akademie  der  Wissenschaften  undderDienst  derErhaltung
der  historischen  Denkmäler  unterstellt.  Als  Hilfsorgan  in
letzterer  Beziehung  fungiert  die  Kommission  der  öffentlichen
Denkmäler,  welche  aus  einem  Architekten,  dem  Direktor  des  Museums ­
  in  Bukarest  und  drei  vom  Minister  ernannten  Historikern  oder
Archäologen  besteht,  von  denen  zwei  der  Akademie  der  Wissenschaften ­
  angehören  müssen.
In  den  Wirkungskreis  des  Ministeriums  für  Domänen
und  Ackerbau  fällt  die  Vorbereitung  der  die  Landwirtschaft  betreffenden ­
  Gesetze  und  Verordnungen,  die  Errichtung  und  Verwaltung
der  die  Hebung  der  Viehzucht  bezweckenden  Anstalten,  die  Durchführung ­
  von  Entwässerungsarbeiten  und  Drainagen,  die  Förderung
der  Landwirtschaft  durch  Ausstellungen  und  Preisausschreiben,  Genossenschaften ­
  und  landwirtschaftliche  Versammlungen,  die  Gründung
landwirtschaftlicher  Versuchsanstalten  und  meteorologischer  Institute, ­
  die  Beaufsichtigung  der  landwirtschaftlichen  Kreditorganisationen, ­
  die  Sammlung  und  Veröffentlichung  der  Materialien
            
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