Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

Achtes Kapitel. 
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5. Der Kampf um den Normalarbeitstag. 
Zwangsgesetze zur Verlängerung des Arbeitstages von der 
Mitte des 14. bis zu Ende des 17. Jahrhunderts. 
„Was ist ein Arbeitstag?“ Wie groß ist die Zeit, während 
deren das Kapital die Arbeitskraft, deren Tageswert es zahlt, kon- 
umieren darf? Wie weit kann der Arbeitstag verlängert werden 
über die zur Reproduktion der Arbeitskraft selbst notwendige 
Arbeitszeit? Auf diese Fragen, man hat es gesehen, antwortet das 
Kapital: der Arbeitstag zählt täglich volle 24 Stunden nach Abzug 
der wenigen Ruhestunden, ohne welche die Arbeitskraft ihren er- 
leuerten Dienst absolut versagt. Es versteht sich zunächst von 
selbst, daß der Arbeiter seinen ganzen Lebenstag durch nichts ist 
Außer Arbeitskraft, daß daher alle seine disponible Zeit von Natur 
Ind Rechts wegen Arbeitszeit ist, also der Selbstverwertung des 
Kapitals angehört. Zeit zu menschlicher Bildung, zu geistiger Ent- 
Wicklung, zur Erfüllung sozialer Funktionen, zu geselligem Verkehr, 
sum freien Spiel der physischen und geistigen Kräfte, selbst die 
Feierzeit des Sonntags — und wäre es im Lande der Sabbat- 
leiligen 194 — reiner Firlefanz! Aber in seinem maßlos blinden 
Trieb, seinem Werwolfsheißhunger nach Mehrarbeit, überrennt das 
wo Knaben von 12 Jahren bis 2 Uhr nachts schanzen und dann in der 
Hütte schlafen bis 5 Uhr morgens (8 Stunden!), um das Tagwerk von 
uem zu beginnen! „Die Masse Arbeit,“ sagen die Redakteure des allge- 
Neinen Berichts, Tremenheere und Tufnell, „die Knaben, Mädchen und 
Weiber im Lauf ihres täglichen oder nächtlichen Arbeitsbannes („spell of 
abour“) verrichten, ist fabelhaft.‘“ (Ebenda, S. XLIII und XLIV.) Unter- 
les Wwankt vielleicht eines Abends spät das „entsagungsvolle‘“ Glaskapital, 
"örtweinduselig, aus dem Klub nach Haus, idiotisch vor sich hersummend: 
ABritons never, never, shall be slaves!“ [„Niemals, niemals werden Briten 
Klaven sein 1“] 
. 14 In England zum Beispiel wird immer noch hier und da auf dem 
“ande ein Arbeiter zu Gefängnisstrafe verurteilt wegen Entheiligung des 
Sabbats durch Arbeit auf dem Gärtehen vor seinem Hause. Derselbe Ar- 
deiter wird wegen Kontraktbruches bestraft, bleibt er des Sonntags, sei es 
Selbst aus religiösen Mucken, vom Metall-, Papier- oder Glaswerk weg. Das 
hodoxe Parlament hat kein Ohr für Sabbatentheiligung, wenn sie im 
»Verwertungsprozeß“ des Kapitals vorgeht. In einer Denkschrift (August 
1863), worin die Londoner Tagelöhner in Fisch- und Geflügelläden Ab- 
haffung der Sonntagsarbeit verlangen, heißt es, ihre Arbeit dauere während 
der ersten 6 Wochentage durchschnittlich 15 Stunden täglich und am Sonntag 
> bis 10 Stunden. Man entnimmt zugleich aus dieser Denkschrift, daß 
Mamentlich die kitzlige Gourmandise der aristokratischen Mucker von 
“Xeter Hall [Versammlungslokal von Muckern in London — K.] diese 
Sonntagsarbeit“ ermutigt. Diese „Heiligen“, so eifrig „in cute curanda“ 
«In der Sorge für ihr körperliches Behagen], bewähren ihr Christentum 
lurch die Ergebung, womit sie die Ueberarbeit, die Entbehrungen und den 
Aunger dritter Personen ertragen. Obsequium ventris istis (den Arbeitern) 
jericiosius est [die Schlemmerei ist für sie (die Arbeiter) viel verderb- 
er].
	        
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