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Im Herzogthum Sachsen-Meiningen bestehen seit etwa 2(f
Jahren zahlreiche Ortsvereine. In dem Statute*) eines der ältesten
und bewährtesten Bersicherungsvereine heißt es u. A. : Bon der
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Jahre und wer eine Entschädigung aus der Veremskasse erhalten
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Bersichert wird blos über ein Jahr altes gesundes Rindvieh. Der
Beitretende muß seinen ganzen versicherbaren Nindviehbestand versi
chern Als Einschreibegeld wird für jedes Stück Rindvieh über cm
Jahr 3. von einer Kuh 6. von einem Ochsen 9 Kreuzer erhoben.
Der Vorstand besteht aus einem Rechnungsführer und 2 Viehschätzern.
Wird ein krankes Thier wieder hergestellt, so trägt der Eigenthümer
die Kurkosten, stirbt es. so trägt die Gesellschaft 2 / 3 , der Eigenthümer
V 3 derselben. Ist das Fleisch von einem erkrankten Stück Vwh nach dem
Urtheile des zugezogenen Thierarztes (oder bei ganz einfacher Sachlage
des Fleischbeschauers) genießbar, und wird das Thier nach vorher ein-
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so wird von dem Taxator ein mäßiger Preis für ein Pfund Fleisch rc.
ausgesetzt und das ganze Schlächtergewicht nach Maßgabe der Versi
cherungssumme an die sämmtlrchen Vereinsmitglieder ausgepfündet resp.
verkauft. Kein Mitglied kann sich von der Zahlung fernes Antherls
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IÖ8 fließt in bie Bereingfaffe. =/4 be* @c^&Gu^g8mert^e8 werben ent'
schädigt. Wiederholen sich Unglücksfälle bei demselben Besitzer öfter
oder kann demselben leichtsinnige oder absichtliche Vernachlässigung fernes
Viehes — besonders wenn Aufblähen die Todesursache gewesen rst
— nachgewiesen werden, so sinkt die Entschägigung auf die Hälfte
herab. Todesfälle durch Seuchen werden vom Verein nur dann
ausnahmswerse vergütet, wenn die Entschädigungssumme nicht mehr
als den Reservefond und einen gewöhnlichen Jahresbeitrag in An
spruch nimmt. Das sämmtliche versicherte Vieh wird jährlich zu
Petri und Bartholonräi geschätzt. Von allen wichtigeren Vorgängen
im Viehstande müssen die Mrtglieder dem Vorstande Anzeige machen.
Der jährliche Beitrag beträgt von jedem rhn. Gulden Verficheruugs-
sumrue */2 Kreuzer. Rachfchüsse können erhoben werden. lieber schlisse
fließen in den Reservefond. Streitigkeiten werden durch ein Schieds
gericht geschlichtet. Jeder Ankauf. Verkauf oder Tausch von Vieh ist
bei dem Bürgermeisteramt zu Protokoll zu bringen.
Leider fehlt den Meiningischen Vereinen sowohl die Rückverstche-
rung hei einer großen Gesellschaft, als auch die Verbindung unter
sich. Gegenwärtig wird diese Erweiterung erstrebt.
Von kleineren Vereinen können noch namhaft gemacht werden
der zu Paulinzelle**) im Fürstenthum Schwarzburg-Ruvolstadt, welcher
*) Mittheilung des Schriftführers des Landwirthschaftsrathes in Mei
ningen. Herrn %. Nückert. an den Vers.
**) Deutsche landwirthschastliche Preste 1876.