wendigkeit zu spekulieren, sondern auch das
„orderly markeéting“, eine Mengenkontingen—
tierung beim Verkauf, durch das das Angebot
der Nachfrage angepaßt und eine Verstopfung
des Exportmarktes vermieden wird. Die Ab—
sicht der Verminderung der Behandlungs—
kosten bis zum Tag des Verkaufs und der
Ausschaltung von Zwischengewinnen spielt
auch mit, steht aber nicht im Vordergrund.
Nach den Darlegungen des bereits erwähnten
englischen Sachverständigen nimmt man in
den Kreisen der Poolgründer an, daß von den
ca. 40 Cents Zwischenkosten und Zwischen—
gewinnen von der Siation in der kanadischen
Provinz bis Liverpool vielleicht ß3 bis 5 Ceuts
Vermittlergebühren und Zwischengewinne er—
spart werden können“). Eine größere Rolle
spielt für den kanadischen Farmer als Ver—
käufer seiner Bodenerzeugnifse schon die Stär—
kung seiner Stellung gegenüber den Eisen—
bahnunternehmungen, obwohl gerade auf
diesem Gebiete, wie bereits dargetan, ihm die
kanadische Gesetzgebung bereits schützend zur
Seite steht, vor allem aber gegenüber den Ele—
vatorgesellschaften und dem mit diesen ver—
hundenen Zwischenhandel.
Das System der Pools kann sich erst dann
in vollem Maße auswirken, wenn sie sich
einen entsprechenden Anteil an den für den
Umsatz des Weizens nötigen Betriebseinrich—
tungen verschafft haben. Das Ziel wurde von
Anfang an mit Nachdruck verfolgt. Gegenstand
des Begehrens mußte vor allem der Besitz
der Elevatorgesellschaften sein, die aus Far—
mervereinigungen bestehen. Es stellte sich bald
heraus, daß die Beamten der alten Farmer—
handelskompanien, die mit ansehen mußten,
daß ihr Tätigkeitsbereich von den Pools immer
mehr eingeengt wurde, zu den bittersten Fein—
den der Pools gehörten. Dieser Widerstand
scheint überwunden zu sein. Es wird gemel—
det, daß die Poolvereinigung im Fruͤhjahr
1926 500 Elevatoren von der Saskatechewan
Grain Elevators Company durch Kauf für
den Betrag von 2 Millionen & erworben habe.
Aus den Mitteln der Elevatorreserve konnten
weiter bereits drei Elevatoranlagen an den
Endstationen am oberen Ende der großen Seen
mit, 2,5 Millionen Bushels sowie noch eine
größere Anzahl weiterer Elevatoranlagen er—
standen werden 66). Weiter kam auch noch die
Gesetzgebung den Poolvereinigungen zu Hilfe
Durch ein im Mai 1926 von dem kanadischen
Parlament angenommenes Gesetz wurde den
Farmern, die Mitglieder der Pools sind,
das Recht eingeräumt, in Zukunft ihr Ge—
treide auch durch Vermittlung aller privaten
Elevatoren an den Pool abzuliefern 6).
Ist damit die Frage der Lagerung der Ernte,
bis sie auf den Markt gebracht wird, soweit
zugunsten der Vools gelöst, als die bestehen—
es) Rew, a. a. O. S. 86. J
0) „Berliner Börsen-Courier“ vom 16. April 1926 Nr. 176.
7) „Berliner Börfen-Courier“ vom 18. Juni 1926 Nr. 278
*
Nr. 2785
den Verhältnisse es möglich machen, so bleibt
immer noch die Frage der Finanzierung der
Ernte bis zum Verkauf. Wie bereits dargetan,
besitzen die drei Pools kein nennenswertes
Gesellschaftskapital aus Einlagen der Mit—
glieder. Die Pools waren deshalb im An—
fang ihres Bestehens stark abhängig von den
kanadischen Banken, die ihnen auf die Ge—
treidebestände in den terminal elovators Vor—
schüsse gewährten. Ihrer starken Anlehnung
an die Ausfuhr entsprechend arbeiten die
Pools mit Krediten der Chartorbancs. Es
zeigt sich neuerdings das Bestreben, die Ab—
hängigkeit von den Banken dadurch zu vermin—
dern, daß die ratenweise Auszahlung des ein—
zelnen Verdienstes an die Farmer verlangsamt
wird. Durch die Abzüge, die vertragsgemäß
für Bildung einer Etevatorreserve gemacht
werden, wird allmählich ein Gesellschaftsver—
mögen gebildet. Ein dem Umfang des betrie—
benen Weizengeschäftes entsprechendes Ver—
83 besitzen die Pools aber vorläufig noch
nicht.
Die Pools standen von Anfang an im
scharfen Gegensatz zu der Getreidebörse in
Winnipeg, die sie zu boykottieren suchen. In
der Richtung dieser Kampfstellung liegt es,
wenn im Juni 1926 gemeldet wird, daß die
zentrale Agentur der Pools jetzt an 51 See—
hafenplätzen in allen Weizen einführenden Län—
dern der Welt ihre eigenen Vertreter habe 6s)
Die „Manitoba Free Press“ bringt die Fest—
tellung, daß es im Herbst 1925 dem Mheat Pool
durch seine Kontrolle der Weizenbewegung gelungen
ei, einen wohlüberlegten Versuch reicher ameri—
kanischer Spekulanten, mit Gerüchten über große
zum Transport bereitstehende Weizenüberschüffe in
Rußland einen Preissturz auf dem Weizenmarkt her—
»eizuführen, zum Scheitern zu bringen. Der Ge—
reidehandel seinerseits sucht den Farmern vorzu—
echnen, daß sie durch Verkauf ihres Weizens unter
Inanspruchnahme des Pools nichts gewinnen. Die
Betreidebörse von Winuipeg hat als das Ergebnis
einer Prüfung der Bücher von ungefähr 12 Elevator—
gesellschaften Tabellen veröffentlicht, die dartun sollen,
aß die Farmer, die Mitglieder des Pool sind,
vährend des Erntejahres 1984 einige Cents weniger
axo Bushel Weizen bekommen hätten als diejenigen
Farmer, die mit den alten Elevatorgesellschaften
arbeiteten. Die Beamten des Pool bestreiten die
Richtigkeit der veröffentlichten Zahlen. Die Getreide—
börse macht jedenfalls kein Hehl daraus, daß sie
den Wunsch hat, die Voolbewegung zum Scheitern
zu bringen.
Im Februar 1926 kam ein Abkommen zwischen
den Weizenpools und der kanadischen Müllervereini—
zung zustande, demzufolge die Pools an die Vereini—
gung ihr Getreide zu demselben Preis abzugeben
sich verpflichteten, wie an die europäischen Kaͤufer,
Das Wesentliche des Vorganges wird darin zu er—
blicken sein, daß der Teil des Getreidehandels, der
mit der Müllervereiniqung in Verbindung steht.
os) Grain, Seed and Oil Reportor vom 18. Juni 1926
Nr. 139