Object: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

wendigkeit zu spekulieren, sondern auch das 
„orderly markeéting“, eine Mengenkontingen— 
tierung beim Verkauf, durch das das Angebot 
der Nachfrage angepaßt und eine Verstopfung 
des Exportmarktes vermieden wird. Die Ab— 
sicht der Verminderung der Behandlungs— 
kosten bis zum Tag des Verkaufs und der 
Ausschaltung von Zwischengewinnen spielt 
auch mit, steht aber nicht im Vordergrund. 
Nach den Darlegungen des bereits erwähnten 
englischen Sachverständigen nimmt man in 
den Kreisen der Poolgründer an, daß von den 
ca. 40 Cents Zwischenkosten und Zwischen— 
gewinnen von der Siation in der kanadischen 
Provinz bis Liverpool vielleicht ß3 bis 5 Ceuts 
Vermittlergebühren und Zwischengewinne er— 
spart werden können“). Eine größere Rolle 
spielt für den kanadischen Farmer als Ver— 
käufer seiner Bodenerzeugnifse schon die Stär— 
kung seiner Stellung gegenüber den Eisen— 
bahnunternehmungen, obwohl gerade auf 
diesem Gebiete, wie bereits dargetan, ihm die 
kanadische Gesetzgebung bereits schützend zur 
Seite steht, vor allem aber gegenüber den Ele— 
vatorgesellschaften und dem mit diesen ver— 
hundenen Zwischenhandel. 
Das System der Pools kann sich erst dann 
in vollem Maße auswirken, wenn sie sich 
einen entsprechenden Anteil an den für den 
Umsatz des Weizens nötigen Betriebseinrich— 
tungen verschafft haben. Das Ziel wurde von 
Anfang an mit Nachdruck verfolgt. Gegenstand 
des Begehrens mußte vor allem der Besitz 
der Elevatorgesellschaften sein, die aus Far— 
mervereinigungen bestehen. Es stellte sich bald 
heraus, daß die Beamten der alten Farmer— 
handelskompanien, die mit ansehen mußten, 
daß ihr Tätigkeitsbereich von den Pools immer 
mehr eingeengt wurde, zu den bittersten Fein— 
den der Pools gehörten. Dieser Widerstand 
scheint überwunden zu sein. Es wird gemel— 
det, daß die Poolvereinigung im Fruͤhjahr 
1926 500 Elevatoren von der Saskatechewan 
Grain Elevators Company durch Kauf für 
den Betrag von 2 Millionen & erworben habe. 
Aus den Mitteln der Elevatorreserve konnten 
weiter bereits drei Elevatoranlagen an den 
Endstationen am oberen Ende der großen Seen 
mit, 2,5 Millionen Bushels sowie noch eine 
größere Anzahl weiterer Elevatoranlagen er— 
standen werden 66). Weiter kam auch noch die 
Gesetzgebung den Poolvereinigungen zu Hilfe 
Durch ein im Mai 1926 von dem kanadischen 
Parlament angenommenes Gesetz wurde den 
Farmern, die Mitglieder der Pools sind, 
das Recht eingeräumt, in Zukunft ihr Ge— 
treide auch durch Vermittlung aller privaten 
Elevatoren an den Pool abzuliefern 6). 
Ist damit die Frage der Lagerung der Ernte, 
bis sie auf den Markt gebracht wird, soweit 
zugunsten der Vools gelöst, als die bestehen— 
es) Rew, a. a. O. S. 86. J 
0) „Berliner Börsen-Courier“ vom 16. April 1926 Nr. 176. 
7) „Berliner Börfen-Courier“ vom 18. Juni 1926 Nr. 278 
* 
Nr. 2785 
den Verhältnisse es möglich machen, so bleibt 
immer noch die Frage der Finanzierung der 
Ernte bis zum Verkauf. Wie bereits dargetan, 
besitzen die drei Pools kein nennenswertes 
Gesellschaftskapital aus Einlagen der Mit— 
glieder. Die Pools waren deshalb im An— 
fang ihres Bestehens stark abhängig von den 
kanadischen Banken, die ihnen auf die Ge— 
treidebestände in den terminal elovators Vor— 
schüsse gewährten. Ihrer starken Anlehnung 
an die Ausfuhr entsprechend arbeiten die 
Pools mit Krediten der Chartorbancs. Es 
zeigt sich neuerdings das Bestreben, die Ab— 
hängigkeit von den Banken dadurch zu vermin— 
dern, daß die ratenweise Auszahlung des ein— 
zelnen Verdienstes an die Farmer verlangsamt 
wird. Durch die Abzüge, die vertragsgemäß 
für Bildung einer Etevatorreserve gemacht 
werden, wird allmählich ein Gesellschaftsver— 
mögen gebildet. Ein dem Umfang des betrie— 
benen Weizengeschäftes entsprechendes Ver— 
83 besitzen die Pools aber vorläufig noch 
nicht. 
Die Pools standen von Anfang an im 
scharfen Gegensatz zu der Getreidebörse in 
Winnipeg, die sie zu boykottieren suchen. In 
der Richtung dieser Kampfstellung liegt es, 
wenn im Juni 1926 gemeldet wird, daß die 
zentrale Agentur der Pools jetzt an 51 See— 
hafenplätzen in allen Weizen einführenden Län— 
dern der Welt ihre eigenen Vertreter habe 6s) 
Die „Manitoba Free Press“ bringt die Fest— 
tellung, daß es im Herbst 1925 dem Mheat Pool 
durch seine Kontrolle der Weizenbewegung gelungen 
ei, einen wohlüberlegten Versuch reicher ameri— 
kanischer Spekulanten, mit Gerüchten über große 
zum Transport bereitstehende Weizenüberschüffe in 
Rußland einen Preissturz auf dem Weizenmarkt her— 
»eizuführen, zum Scheitern zu bringen. Der Ge— 
reidehandel seinerseits sucht den Farmern vorzu— 
echnen, daß sie durch Verkauf ihres Weizens unter 
Inanspruchnahme des Pools nichts gewinnen. Die 
Betreidebörse von Winuipeg hat als das Ergebnis 
einer Prüfung der Bücher von ungefähr 12 Elevator— 
gesellschaften Tabellen veröffentlicht, die dartun sollen, 
aß die Farmer, die Mitglieder des Pool sind, 
vährend des Erntejahres 1984 einige Cents weniger 
axo Bushel Weizen bekommen hätten als diejenigen 
Farmer, die mit den alten Elevatorgesellschaften 
arbeiteten. Die Beamten des Pool bestreiten die 
Richtigkeit der veröffentlichten Zahlen. Die Getreide— 
börse macht jedenfalls kein Hehl daraus, daß sie 
den Wunsch hat, die Voolbewegung zum Scheitern 
zu bringen. 
Im Februar 1926 kam ein Abkommen zwischen 
den Weizenpools und der kanadischen Müllervereini— 
zung zustande, demzufolge die Pools an die Vereini— 
gung ihr Getreide zu demselben Preis abzugeben 
sich verpflichteten, wie an die europäischen Kaͤufer, 
Das Wesentliche des Vorganges wird darin zu er— 
blicken sein, daß der Teil des Getreidehandels, der 
mit der Müllervereiniqung in Verbindung steht. 
os) Grain, Seed and Oil Reportor vom 18. Juni 1926 
Nr. 139
	        
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