anitt.
tion
gel,
aif8-
‚det,
:piel
NOT“
zeit
‚ird
ay)ı
Ar-
geS
al
Jel“
ge
daß
zeit
er
of
ist
zur
iter
Ar8‘
‚ot
108
ge
;er®
Tal
ig
jleP
362)
als
yzU
pro
nal
zeit
58%
AX
oril
x le
1
gef
nd
38
ar
‚eB
8“
fl
Achtzehntes Kapitel.
432
“ Beschränkung des Arbeitstages macht diesem Vergnügen ein
Nde,38
Es ist allgemein bekannte Tatsache, daß, je länger der Arbeits-
lag in einem Industriezweig, um so niedriger der Arbeitslohn.®®
Fabrikinspektor A. Redgrave illustriert dies durch eine vergleichende
Uebersicht der zwanzigjährigen Periode von 1839 bis 1859, wonach
der Arbeitslohn in den dem Zehnstundengesetz unterworfenen
Fabriken stieg, während er fiel in den Fabriken, wo 14 bis 15 Stun-
den täglich gearbeitet wird.*®
Wir haben oben das Gesetz formuliert: Bei gegebenem Preis
der Arbeit hängt der Tages- oder Wochenlohn von der Quantität der
Zelieferten Arbeit ab. Aus diesem Gesetz folgt zunächst, daß, je
Medriger der Preis der Arbeit, desto größer das Arbeitsquantum
sein muß oder desto länger der Arbeitstag, damit der Arbeiter auch
Nr einen kümmerlichen Durchschnittslohn sichere. Die Niedrig-
teit des Arbeitspreises wirkt hier als Sporn zur Verlängerung der
Arbeitszeit.*
Umgekehrt aber produziert ihrerseits die Verlängerung der
Arbeitszeit einen Fall im Arbeitspreise und damit im Tages- oder
Wochenlohn.
Die Bestimmung des Arbeitspreises durch den Bruch
Tageswert der Arbeitskraft
Arbeitstag von gegebener Stundenzahl
Srgibt, daß bloße Verlängerung des Arbeitstages den Arbeitspreis
On ku
bh Report“, p. 44, n. 191), wird dadurch wieder aufgewogen, daß von ihnen
Mier anderm auch viele Bibeln und Erbauungsbücher gebunden werden.
® . Siehe „Reports of Insp. of Faet. for 30th April 1863“, p. 5. Mit ganz
yo htiger Kritik des Sachverhältnisses erklärten die im Baufach beschäftigten
jgmdoner Arbeiter während des großen Streiks und der Aussperrung von
150, den Stundenlohn nur annehmen zu wollen unter zwei Bedingungen:
y daß mit dem Preis der Arbeitsstunde ein Normalarbeitstag von respektive
ad 10 Stunden festgesetzt werde und der Preis für die Stunde des zehn-
je gen Arbeitstages größer sei als für die des neunstündigen; 2. daß
y 6 Stunde über den Normaltag hinaus als Ueberzeit verhältnismäßig höher
“ahlt werde.
Ren." »Es ist eine bekannte Tatsache, daß dort, wo lange Arbeitszeit die
% | bildet, geringe Löhne ebenso regelmäßig zu finden sind.‘ („Reports
lich Sp. of Faet. for 31st October 1863“, p. 9.) „Die Arbeit, welche die kärg-
He. Ste Nahrung gewährt, wird meist übermäßig ausgedehnt.“ („Public
Salth. 6th Report 1864“, p. 15.)
% „Reports of Insp. of Fact. for 30ih April 1860“, p. 31, 32.
die “ Die Hand-Nägelmacher in England haben zum Beispiel wegen des
je rigen Arbeitspreises 15 Stunden täglich zu arbeiten, um den kümmer-
Ta sten Wochenlohn herauszuschlagen. „Es sind viele, viele Stunden des
ı Sen und während aller der Zeit muß er hart schanzen, um 11 Pence oder
Schl illing herauszuschlagen, und davon gehen 2*/» bis 3 Pence ab für Ver-
nn der Werkzeuge, Feuerung, Eisenabfall.“ („Children’s Employment
selben sion, 8rd Report“, p. 186, n. 671.) Die Weiber verdienen bei der-
©N Arbeitszeit nur einen Wochenlohn von 5 Shilling. (Ebenda, S..137 N.674.,)