tt.
aaT
JO,
gt
aal
sie
ne
m
let
3rär
3T,
tel
ge fi
al-=
ht
T.
it
3r
ar
n
m
N-18
an
16
ar
uf
ht
er
an
20
ar
ar
IN
PP,
al
Dreiundzwanzigstes Kapitel.
639
Der Preis der notwendigen Lebensmittel ist also beinahe zweimal
und der der Kleidung genau zweimal so hoch als vor 20 Jahren.
Selbst abgesehen von diesem Mißverhältnis, ergäbe bloße Verzleichung
der in Geld ausgedrückten Lohnrate noch lange kein
richtiges Resultat. Vor der Hungersnot wurde die große Masse der
ländlichen Löhne in natura entrichtet, in Geld nur der kleinste Teil;
heute ist Geldzahlung Regel. Schon daraus folgt, daß, welches auch
die Bewegung des wirklichen Lohnes, seine Geldrate steigen mußte.
„Vor der Hungersnot besaß der Ackerbautagelöhner ein Stückchen
Land, worauf er Kartoffeln baute und Schweine und Geflügel zog.
Heutzutage muß er nicht nur alle seine Lebensmittel kaufen, sondern
as entgehen ihm auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Schweinen,
Geflügel und Eiern.“187
In der Tat flossen früher die Landarbeiter zusammen mit den
kleinen Pächtern und bildeten meistens nur die Hintersassen der
mittleren und großen Pachtungen, auf denen sie Beschäftigung fanden.
Erst seit der Katastrophe von 1846 hatten sie angefangen, einen
Bruchteil der Klasse reiner Lohnarbeiter zu bilden, einen besonderen
Stand, der mit seinen Lohnherren nur noch durch Geldverhältnisse
verknüpft ist.
Man weiß, was ihr Wohnungszustand vor 1846 war. Seitdem
hat er sich noch verschlimmert. Ein Teil der Landtagelöhner, der
indes von Tag zu Tag abnimmt, wohnt noch auf den Ländereien der
Pächter in überfüllten Hütten, deren Scheußlichkeiten das Schlimmste
weit übertreffen, das uns die englischen Landdistrikte in dieser Art
vorführten. Und das gilt allgemein, mit Ausnahme einiger Striche
von Ulster; im Süden in den Grafschaften Cork, Limerick, Kilkenny
usw.; im Osten in Wicklow, Wexford usw.; im Zentrum Irlands
in King’s und Queen’s County, in der Grafschaft Dublin usw.; im
Norden in den Grafschaften Down, Antrim, Tyrone usw.; endlich im
Westen in Sligo, Roscommon, Mayo, Galway usw. „Die Hütten der
Landarbeiter“, ruft einer der Inspektoren aus, „sind eine Schande
für die Religion und die Zivilisation dieses Landes.‘ Um den
Tagelöhnern ihre Wohnhöhlen anziehender zu machen, konfisziert
man systematisch die seit undenklicher Zeit dazu gehörigen Stückchen
Land. „Das Bewußtsein dieser Art von Acht, in die sie von
den Grundherren und ihren Verwaltern getan sind, hat bei den Landlagelöhnern
entsprechende Gefühle des Gegensatzes und Hasses hervorgerufen
gegen jene, die sie als eine rechtliose Rasse behandeln.‘“187b
Der erste Akt der Ackerbaurevolution war, auf allergrößtem
Maßstabe und wie nach einem von oben gegebenen Losungswort,
die auf dem Arbeitsfeld gelegenen Hütten wegzufegen. Viele Arbeiter
wurden so gezwungen, in Dörfern und Städten Schutz zu
187 Ebenda, S. 29, 1.
1874 Ebenda, S. 12.
187b Ebenda, S. 12.