Full text : Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Deichbauten  usw.  Diese  Beiträge  haben  auch  mit  der  Steuer  viel
Ähnlichkeit  und  werden  oft  als  Zuschläge  zu  den  direkten  Steuern
eingehoben  oder  beruhen  auf  katastermäßig  durchgeführten  Vorschreibungen. ­
  Beiträge  sind  ferner  jene,  in  neuerer  Zeit  häufiger
auftretende  Leistungen,  welche  ein  öffentlicher  Haushalt  dem
anderen  bietet,  im  Interesse  der  Erfüllung  gewisser  Zwecke:  z.  B.
Beiträge  des  Staates  zu  dem  Haushalt  der  Gemeinden  oder  Beitrag
der  Gemeinden  für  Staatspolizei  usw.  Endlich  sind  unter  Beiträgen
auch  jene  Leistungen  zu  verstehen,  welche  ein  öffentlicher  Haushalt ­
  dem  anderen  bietet  ohne  Beziehung  zu  bestimmten  Zwecken,
zur  Deckung  seiner  Ausgaben,  wie  dies  namentlich  in  Staaten  verbänden ­
  vorkommt.  Die  Eigentümlichkeit  dieser  Beiträge  besteht
darin,  daß  deren  Basis  der  Staatenverband  ist,  daß  derselbe  das
Recht  der  Besteuerung  ausschließt  (höchstens  eine  versteckte  Beteiligung ­
  an  dem  Steuereinkommen  des  Gliedstaates),  daß  der
Steuerpflichtige  nicht  der  einzelne  Staatsbürger,  sondern  das  Ganze,
der  Staat  als  solcher  ist.  Hierher  gehören  die  sogenannten  Matrikularbeiträge,
  wie  in  Deutschland,  die  sogenannte  Quote  in  Österreich-Ungarn. ­
  Die  gefährlichste  Form  dieser  Beiträge  sind  die  von
fremden  Staaten  gewährten,  welche  trotzdem  manchmal  dauernde
Basis  des  Staatshaushaltes  bildeten.

V.  Teil.
Die  Steuern.
A.  Einleitende  Lehren.
I.  Abschnitt.
Begriff  der  Steuer.
1.  Individuum  und  Menschheit  gelangen  im  Staat  zur  Verwirklichung ­
  ihrer  höchsten  Lebensaufgaben.  Im  Staate  kristallisiert
sich  die  Menschheit  zu  selbständigen,  charakteristischen  Persönlichkeiten; ­
  im  Staate  bildet  das  Individuum  einen  unsterblichen  menschlichen ­
  Makrokosmus.  Da  man  vom  Menschen  die  allerverschiedensten ­
  und  allermerkwürdigsten  Begriffsbestimmungen  aufstellte,
so  kann  vielleicht  auch  die  Auffassung  gewagt  werden,  daß  ein
Hauptcharakterzug  des  Menschen  seine  staatenbildende  Eigenschaft
            
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