Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

152 J Elftes Buch. Drittes Kapitel. 
zu leisten vermochte; um das Jahr 1220 war es zu der ersten 
jener plötzlichen nordischen Machtentfaltungen nach Süden ge— 
kommen, die bis auf die Tage Gustav Adolfs und deren Folgen, 
ja noch späterhin von so großer Bedeutung für unsere Ge⸗ 
schichte gewesen sind. 
Freilich, nach Waldemars Tode war der Vulkan zunächst 
erloschen. Der übermäßigen politischen und kriegerischen An— 
strengung folgten innere Wirren; ein nach deutschem Vorbild 
emporkommender Lehnsadel zerbrach die Formen des altnordi⸗ 
schen Königtums, die Bauern murrten; keiner der Söhne und 
Enkel Waldemars, die den Thron bestiegen, ist natürlichen 
Todes gestorben. Und Schleswig, ursprünglich nordisch, aber 
schon damals doppelsprachig, begann sich vom Dänenreiche zu 
lösen. Allein dieser Verfall dauerte nur zwei Generationen: 
dann kam es mit König Erich Menved (seit 1286) zu neuem 
Aufschwung: die inneren Zwiste begannen nachzulassen: in dem 
Augenblick, da die deutschen Städte mit Lübeck an eine bürger— 
liche Beherrschung der Ostsee als höchstes Ziel denken konnten, 
war Dänemark zu neuer auswärtiger Einwirkung bereit. Sie 
konnte, nach alter Erfahrung, nur den deutschen Küsten und 
damit der Herrschaft im westlichen Teile der Ostsee gelten; und 
noch gehörte Rügen zum dänischen Reiche. 
Aber inzwischen hatte sich im Süden Dänemarks eine 
Macht erhoben, die den Dänen nicht minder gefährlich werden 
—D—— 
Nördlich der Elbe ragten von alters her die drei Gauvölker 
der Stormarn, Dithmarschen und Holsten mit deutschem Volks⸗ 
tum bastionengleich in die nordgermanischen Lande. Und frei 
vom Einfluß der deutschen centralen Entwicklung hatte die 
Kultur dieser Nordelbinge sich noch bis ins 12. Jahrhundert 
erhalten: noch stand hier der Overbode, entsprechend dem Ealdor⸗ 
man der angelsächsischen Vettern, fast unabhängig neben der 
Koönigs⸗ und Grafengewalt; noch lebte ihr Bauernstand nach der 
Geschlechterverfassung der Urzeit und den Gesetzen der Blutrache, 
und noch besuchte ihr Volksadel in gleichem Recht mit den 
Bauern die Tagung der Landsgemeinde. Eine durchgreifendere 
Gewalt darüber hinweg hatte erst Heinrich der Löwe entwickelt.
	        
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