]1. Der Markt von Lübeck
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einige Abstriche an dem von Rietschel entworfenen Bilde machte, so gehe ich jetzt nach
dieser Richtung auf Grund der genauen Kenntnis des Lübecker Materials entschieden
weiter: Ich habe bereits oben im Text die entsprechenden Korrekturen vorgenommen
und verweise im übrigen auf meine Darstellung der Entstehung Lübecks in der ‚,Ge-
schichte der Freien und Hansestadt Lübeck‘, die 1926 als Sammelwerk von Endres
herausgegeben wurde. -— Gleichzeitig mit meinem Markt von Lübeck erschien der
kritische Literaturbericht ‚,Mittelalterliche Geschichte‘ von K. Hampe. Ich stelle die
Übereinstimmung zwischen den Anschauungen Hampes und den meinen von 1922 über
die Frage: Heinrich der Löwe und seine Städtepolitik mit Befriedigung fest. Vgl. auch
unten S, 275, Anm. 68.
4) O.St.B. I, 65, 3.
41) O.St.B. 1329, Luce evangeliste.
2) Ztschr. d. Vereins f. Lüb. Gesch. IV, 2, S. 230 und 235/236, Nr. 176.
®) Ebenda S, 225, Nr. 24, 25; Heinrich als Ratmann: ebenda S. 227, Nr. 61. Die Ver-
öffentlichung umfangreichen genealogischen Materials, namentlich der Bocholtschen
Stammtafel, wird später erfolgen.
44) Ein Bardewik, Crispus (Struve) und Warendorp begegnen 1188 im Privileg Fried-
‚ichs I, dessen Zeugenliste unverdächtig ist. Die de domo sind als consules 1201 belegt
(vgl. Ztschr. XVII, S. 31). — In den folgenden Jahrzehnten begegnen dann in den Ur-
kunden als Ratsherrn die Bremen, Nusse, Parchim, Boicenburg, Koesfeld, Vorrade usw.
%) Die Behandlung der statistischen Fragen, zu denen der Marktplan anregt, im nächsten
Abschnitt gibt Gelegenheit, auf Eigentumsverschiebungen im einzelnen noch weiter
>änzugehen,
1) Jahrbücher f. Nationalök. u. Statistik, Bd. 105 (1915), S. 660f. — Für Lübeck
hat G. v. Below immerhin nur die Unternehmergilde, nicht das Vorhandensein der
Unternehmer in Abrede gestellt; für Freiburg i. Br. dagegen auch den Nachweis von
Gründungsunternehmern (so die 24 coniuratores von Franz Beyerle gedeutet) abge-
lehnt. Vgl.: Zur Deutung des ältesten Freiburger Stadtrechts, Ztschr. f. Geschichtskunde
von Freiburg 36, S. 10ff.
‘’) Vgl. W. Brehmer, Ztschr. V, S. 136f.; Chr. Reuter, ebenda XII, S. 19. — Im
einzelnen: Rörig, Zur Baugeschichte 2.
18) Vgl. Zur Baugeschichte 2, S. 149.
4) Über die Gewandschneider vgl. die eingehenden Ausführungen im Abschnitt IH.
Späterhin nimmt der Anteil der Ratsfamilien am Gewandschnitt zusehends ab. Vgl. auch
Rörig, Zur Baugeschichte 2, S. 149.
0°) H. Bloch, Der Freibrief Friedrichs I. für Lübeck. Ztschr, d. Vereins f. Lüb. Gesch.
XVI, S. 9ff.
51) Die locatores von Wieliczka erhalten 1290 ‚,racione locacionis“ gerade: „omnia
macella carnium, scampne panum“‘‘, Vgl. oben S. 35, Anm. 67.
51a) Ich gebe diesen hypothetischen Lösungsversuch unverändert wieder, wenn ich
auch die Worte Strieders, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 51,
5. 554 unterschreibe: „Für unleugbare, schwer erklärbare Tatsachen der Eigentums-
verhältnisse am Lübecker Markt in der Frühzeit geben die Hypothesen Rörigs ansprechende
Lösungen; ob sie in allen Teilen der Wirklichkeit entsprechen, wird man heute nicht und
vielleicht niemals mit Bestimmtheit sagen können.‘“ Auch stimme ich gerne K, Frölich
(Zs. f. Lüb, Gesch. etc., Bd. 22, S. 405 Anm. 50) zu, wenn er die Annahme eines ursprüng-
lichen Gesamteigentums des Unternehmerkonsortiums an den Marktbaulichkeiten nicht
„für über jeden Zweifel erhaben“ hält. Niemand bedauert mehr als ich selbst, daß man
hier über Hypothesen von begrenztem Werte nicht hinaus kommt. Etwas Besseres konnte
aber bisher weder von mir noch von anderen an die Stelle gesetzt werden. Das gilt sowohl
von dem Versuch, die Gründung Lübecks auf einen oder wenige Lokatoren zurückzu-
führen, den von Below mehrmals unternahm, wie auch von dem methodisch geradezu