VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 215
135) Die Endsumme enthält die letzte vorhergehende Summe. — Vgl. Anm. 134 —
und die folgenden Einzelbeträge. Die geliehenen Bauhölzer sind nicht mit verrechnet,
136) Lübecker Bürger. L.U.B. II, S. 1055, Anm. 18; er wohnte in der Beckergrube.
137) Lübecker Bürger: Hs. Schröder, Joh.-Quartier, S. 646.
138) Ratsherr Hermann Warendorp senior. Vgl. die Stammbaumauszüge der Einleitung,
89) Sehr wohlhabende Lübecker Bürger. Vgl. L.U.B. II, Register.
140) Nicht nachweisbar.
141) Gemeint ist Ditmar Holloger, Eigentümer des Hauses Mengstraße 29. Hs. Schrö:
ler, Marien-Quartier, S. 18.
142) Die Verrechnungen sind vollkommen genau. — Die hier vorkommenden 6 und 7
‚ires‘““ sind die 13 Tuche, die Ludolfus de monte als sendeve mitgenommen hatte. Vgl.
oben im Text des Handlungsbüchleins. Hermann W. hatte also den Erlös aus den von
Ludolf verkauften 6 Tüchern nicht in bar erhalten, sondern verrechnet ihn hier. Die
weiter genannten 7 „ires‘“ sind auch zur Zeit dieser Gesamtabrechnung der beiden Ge-
schäftsfreunde noch unverkauft. Von ihnen gibt H. W. die — hier nicht wiedergegebene
Handelsmarke an.
143) Vorlegenegod: damalige Lübecker Familie. Ein Wesselin bisher unbekannt.
i44) Erneuter Hinweis auf die noch aus dem Sendevegeschäft herrührenden unverkauften
Tücher. Vgl. Anm, 142.
145) Die Münzbezeichnung ist ausgelassen.
146) Vgl. oben den Eintrag auf f. 13b.
147) Lübecker Familienname,
148) Besitzer zahlreicher Lübecker Grundstücke,
149) Vgl. Anm. 142 und 144.
150) In Lübeck nicht nachweisbar. Offenbar auswärtiger Kaufmann.
151) Ob damit gemeint ist: „„‚superpellicium‘‘ (Obergewand), „supplicium‘‘ (Wäschetruhe)
oleibt zweifelhaft. — Die 10 parvi floreni stammen aus den 50 m. d., die Hasso Passowe
zahlt. Vgl. den gegen Ende mitgeteilten Eintrag auf f. 13b.
162) Tidemann de Revalia senior, Lübecker Bürger. Gestorben 1347 oder 1348. — Hs.
Schröder, Joh.-Quartier, S. 390. — Über die Verwandtschaft der de Revalia mit unseren
beiden Schwägern vgl. den Stammbaumauszug in Anm. 43. Wedekin de Revalia war
seit 1299 Alleineigentümer des Hauses Mengstraße 12 gewesen. Vgl. auch den späteren
Eintrag bei Anm. 165 und Anm. 155.
53) Die Summe stimmt nicht ganz genau.
154) Es handelt sich um die Nonne im Johanniskloster, Alheid (Taleke) Clingenberg, für
deren Unterhalt Hermann Warendorp zusammen mit seinem Schwager Wedekin
sorgte. 1348 verpflichten sich die beiden Schwäger, für die Genannte 10 m. Leibrente zu
zahlen, Hermann !/,, Wedekin ?/,. N.St.B. 1348, ascens dni. Die genauere Verwandtschaft
ist nicht festzustellen. Wesentlich ist hier, daß es sich wiederum um Aufzeichnungen
handelt, die der eine Schwager aus Rücksicht auf die Abrechnung mit dem andern vor-
nimmt.
155) uxoris: ‚„,mee‘“, d. h. Hermann Warendorps. — Durch diese Notiz wird es möglich,
die ganzen bisherigen Eintragungen, soweit sie sich auf Baulichkeiten und Wedekin
Clingenberg beziehen, genau zu bestimmen. 1313 hatte der Ratsherr Hermann Warendorp
senior ($ 1331; er stammt aus einer anderen Familie als die unsere) das vor ihm Wedekin
de Revalia gehörende Haus Mengstraße 12 (heute Buchdruckerei Rahtgens) an Johann
Clingenberg überlassen. (O.St.B. Il, 134,3). Beides waren Schwiegersöhne des Wedekin
de Revalia (oben Anm. 43). Als Mitgift ihrer Frauen erhielten sie um 1309 auch einen
Komplex von Häusern an der Ecke Klingenberg und Ägidienstraße, die sie aber bereits
1310 weiter veräußerten. Dieser Johann Clingenberg war der Vater von Wedekin und
unserem Johann Clingenberg. 1346 kauft unser — damals bereits Ratsherr gewordener —
Hermann Warendoro ?/, dieses Hauses von seinem Schwager Wedekin, 1346 auch
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