238 VI. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
(zur Feststellung‘ der heutigen Reichswährung dem Metallwert nach) und dem Drei- bis
Vierfachen dieses Betrages dem Werte nach. — Zur Würdigung der von Stieda ange-
ı10mmenen Grundzahlen vgl. unten, Anm. 25.
23) Den näheren Nachweis muß ich für mein Buch über die ältere Sozial- und Wirtschafts-
geschichte zurückstellen sowie für die vom Hansischen Geschichtsverein geplante Be-
arbeitung des Pfundzollbuches selbst.
24) Hierzu bedarf es zunächst eines genauen Vergleichs der Hamburger Pfundzoll-
quittungen des Jahres 1368 im Lübecker Staatsarchiv, die Nirrnheim in seiner vortreff-
lichen Ausgabe des Hamburger Pfundzollbuches (1910) S. 101ff. (Nr. 1—63) abgedruckt
hat, mit den Eintragungen des Lübecker Pfundzollbuches desselben Jahres unter der
Rubrik: „De Oldesloe‘. Nach dem Befund des Pfundzollbuches kann es sich demnach
nicht so verhalten, wie man es zunächst erwarten möchte (so auch Nirrnheim a. a. O0.
S. XVII), daß die in Hamburg einlaufende Ware dort, im ersten hansischen Hafen,
bereits den Pfundzoll entrichtet. Vielmehr ist der vermutlich größte Teil des Zolls erst
in Lübeck bezahlt worden, was ja auch mit der Kölner Abmachung, die Nirrnheim a. a. O0.
S. XVII, Anm. 1 erwähnt, im Einklang steht. Nirrnheim hat also m. E. zu Unrecht
bezweifelt, daß auch im Sinne dieses Kölner Beschlusses verfahren wurde. Andrerseits
war nach dem Kölner Beschlusse vorgesehen, daß Schiffe, die von der Ostsee kommen
und Waren bringen, die für Nordsee oder Zuidersee bestimmt sind, wenn sie sich nicht
durch Quittungen ihres Ausfuhrhafens legitimieren können, ihren Zoll nicht etwa in
Lübeck, sondern in Hamburg zu entrichten haben (vgl. H. R. Abteilung I, Bd. I, S. 375).
Näheres muß späterer Untersuchung vorbehalten bleiben.
2%) Vgl. C. Weibull, Lübeck och Skane marknaden, Lund, 1922, und dazu die Be-
sprechungen von Joh. Kretzschmar in der Ztschr. d. V.f. Lüb. G.u. A., Band22, S. 179ff,
undW.Vogel, H.Gesch.Bl. Bd. 28, 1923, S. 141 ff. — Die unzutreffenden Verwertungen des
ältesten Lübecker Pfundzollbuches gehen zurück auf die Dissertation von Wendt, Lübecks
Schiffs- und Warenverkehr in den Jahren 1368 und 1369, Marburg 1902. Bei aller An-
erkennung des großen Fleißes, der in dieser Arbeit steckt, war es eben doch, zumal für
einen Anfänger, ein fast unmögliches Beginnen, das unedierte Pfundzollbuch in seinem
unübersichtlichen Originalbefund auf den ersten Wurf meistern zu wollen. Andrerseits
war es für Forscher wie Stieda und Nirrnheim unmöglich, auf Grund der hamburgischen
und Revaler Pfundzollbücher und Quittungen zu wirklich endgültigen Schätzungen für
den gesamthansischen Handel zu kommen. Wirklich Abhilfe kann eben nur die geplante
kritische Verarbeitung der bei weitem wichtigsten aller Pfundzollbücher bringen; und
das sind eben die Lübecker. — Es wäre noch zu untersuchen, wieweit die starke Benutzung
der Obertrave im Jahre 1368 als außergewöhnlich zu gelten hat, da in diesem Jahre
wegen der Verwicklung mit Dänemark der Sund gesperrt war, worauf Fr. Bruns, H.Gesch.
Bl. 1896, S. 49 hinweist. Da es hier nur darauf ankommt, eine Zahl zu gewinnen, die Auf-
schluß gibt über die Menge des eingeführten Tuchs in Lübeck, so kann diese Frage, die
auch zu ihrer Lösung die Bearbeitung der Pfundzollbücher zur Voraussetzung hat, auf
sich beruhen. Wichtig ist sie für die Beurteilung des Sundverkehrs. ;
2%) Offen bleibt die Frage, ob diese Großkaufleute, die sicher nicht Gewandschneider
waren, zwar nicht im Gewandhaus, sondern in ihren Privathäusern kleinere Quanten
Tuch verschnitten haben. Das kam in der Tat vor, z. B. auch bei Hermann Warendorp
(vgl. oben S. 198 und S. 199) und auch bei Johann Wittenborg. Aber in beiden Fällen
handelt es sich um Abgeben von Tuch an Leute, die von dem Kaufmann wirtschaftlich
abhängig waren, bei denen es sich mehr um ein Ablassen von Ware aus Gefälligkeit
handelt, als daß der Kaufmann selbst ein besonderes Interesse am Zustandekommen des
Geschäfts gehabt hätte, Wenn Nirrnheim a. a. 0. S. 158 aus solchen Kleinverkäufen von
Tuch außerhalb des Gewandhauses für die Hamburger Kaufleute den Schluß zieht, daß
„das Typische der Tätigkeit des mittelalterlichen Kaufmanns in der Verbindung von
Groß- und Kleinhandel‘“ gelegen habe, so kann Nirrnheim sich dafür auf den Tuchverkauf