270 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts
%) Das um 1230 gegründete Stralsund ist allerdings nicht als Lübecker Gründung
anzusprechen, wohl aber als Rostocker (vgl. Chr. Reuter, Hans. Gbll. Jahrg. 1896,
S. 39); für die hier interessierende Frage der Art des Gründungsvorgangs ändert sich
dadurch aber nichts. Für Stralsund mit seinem reichen Stadtbuchmaterial 1äßt sich das
auch hier ursprünglich städtische Budeneigentum aufs anschaulichste nachweisen:
Fabricius, Das älteste Stralsundische Stadtbuch, I, Nr. 251, 254—256, 262-—267,
276 —284, 320 und weiter passim bis 347 (Nachrichten über Vermietung von Einzelbuden
durch die Stadt); dann vor allem die Zusammenstellung des städtischen Budenbesitzes
unter II und VIII. Die schwierige Finanzlage der Stadt nötigte zu Anfang des 14. Jahr-
hunderts zu zahlreichen Verkäufen von Renten aus dem städtischen Budenbesitz (VIIT,
Nr. 214ff.). Für die Zukunft der Marktorganisation werden von diesen Verkäufen jene
zu gelten haben, welche an die jeweiligen Budenpächter die städtischen Zinsen aus den
von ihnen benutzten Einzelbuden auslieferten: hier war dann die Gefahr gegeben, daß
sich volles Eigentum der Handwerker an ihren Buden mit den von Lübeck her bekannten
Folgen entwickelte. Die Gefahr war in Stralsund um so größer, als es hier üblich war,
daß die Budenpächter die gepachteten städtischen Buden verpfänden konnten, was sehr
häufig geschah, (Vgl. die sehr zahlreichen Beispiele auf S. 271 unter „Gegenstände der
Satzung“, boda, macella etc.) Die verpfändeten Buden waren aber der Stadt zinspflichtig,
nicht reines Eigentum der verpfändenden Personen. (Vgl. z. B. die Eintragungen über die
Bude des Hermann Burbode unter I, 182; II, 314, mit denen unter II, 45 und 72). Die
Buden gelten gebaut als „super aream civitatis‘““ (VI, 322).
%®) E. Keyser, Die Entstehung von Danzig, 1924, S. 32, 49ff., 53 ff. Auf das schwierige
Problem der Entstehung Danzigs näher einzugehen, muß ich mir an dieser Stelle ver-
sagen. Verweisen möchte ich auf den Meinungsaustausch, der sich an das Kaysersche
Buch gerade über die Frage der Entstehung der Altstadt angeschlossen hat: E. Carsten,
Elbinger Jahrbuch, 1924, S. 171ff.; A. Semrau, Mitteilungen des Kopernikusvereins
etc. zu Thorn, 1924, Heft 32, S.78ff.; G. Kisch, Zs. d. Sav. Stift. G. A., Bd. 46, S. 518 ff;
W. Stephan, Mitteilungen des Westpr. Gesch. Vereins, 25. Jahrg., S.61ff.undE. Keyser.
ebenda Jahrg. 26, 1ff.
%) Chr. Krollmann, Lübecks Bedeutung für die Eroberung Preußens, in der Festschrift
für Ad. Bezzenberger, 1921, S. 100; dgl. die ausführlicheren Ausführungen Krollmanns
in: Ztschr. d. Westpr. G. V. Bd. 54, S. 51ff.
*7) Ich verweise besonders auf die nach Problemstellung und durch genaueste Material-
kenntnis ausgezeichnete Arbeit von A. Semrau, Der Markt der Altstadt Elbing, Mitt. d.
Kopernikusvereins etc. zu Thorn, Heft 30, 1922, S. 1ff. — Neuerdings hat Semrau sehr
treffend bei Besprechung der vom Orden kontrollierten Gründung der Neustadt Elbing
auf die „ganz anderen Bedingungen‘ hingewiesen, unter denen ca. 1340 diese Gründung
sich vollzog; sie gehört zu jenen landesherrlichen Gründungen, die am Schluß dieses
Beitrags kurz in ihren wesentlichen Unterschieden den Gründungsunternehmerstädten
gegenüber behandelt sind.
38) Vgl. über diese höchst bedeutsame Tätigkeit von Lübecker Bürgern auch als
ländliche Lokatoren Krollmann, Ztschr. d. Westpr. G. V. Bd. 54, S. 51ff.
%) L.U.B. I, S. 97 und 107ff. — Vgl. dazu Krollmann in der Bezzenberger Festschrift
S. 101. — Daß für die geplante Stadt von vornherein consules vorgesehen waren, ergibt
sich aus dem Brief von 1242,
40) Vgl. über den Gründungsplan von Neu-Damme die eindringenden Untersuchungen
von Walter Stein, Hansische Geschichtsbll. Jg. 1902, S. 85ff, Ebendort S. 73 der Nach-
tragsvermerk zu der Urkunde der Gräfin von Flandern, der sich auf den landesherrlichen
Vorbehalt über das Recht der Errichtung von Kaufhäusern bezieht.
4!) In der Frage nach der Kontinuität der römischen Siedlung schließe ich mich dem
von v. Voltelini vertretenen Standpunkt an. (Vgl. jetzt: Wien,‘ sein Boden und seine
Geschichte S. 161{ff.)