Il. Der Markt von Lübeck
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‚städtische Besitz in II, IV, VI ganz genau fixieren”). Auch die Blocks XII,
XIIT und XX11®) dürften das Bild der Wirklichkeit nahezu getreu wieder-
geben. Mehr Mühe machte Block XVIL Die Lage der beiden Langbauten,
von denen der östliche seit Anfang des 14. Jahrhunderts nur noch als Rat-
naus, der westliche als Gewandhaus begegnet, war genau festzulegen. Über
die Gründe, weshalb ich im östlichen Langbau die sieben cellaria pannorum
suche, habe ich mich an anderer Stelle geäußert®). Bestimmt an den West-
and des Gewandhauses zu verlegen waren auch die „kemmerbodae‘%); an
4en westlichen Teil der Südfront des heutigen Gesamtrathauses die „bodae
prope tribunal“: im 17. Jahrhundert erwuchsen Streitigkeiten aus der Tat-
sache, daß die erste der „kemmerbodae‘“ und die letzte der „bodae prope
tribunal“ sich räumlich berührten. Die Lage der zwei „bodae sub testudine‘‘,
die von den Kämmereibüchern teils selbständig, teils als Teil der „bodae
prope tribunal‘“ geführt wurden, ergibt sich ohne weiteres: sie liegen im
Gewölbebogen unmittelbar am östlichen Ende der südlichen Rathausfront.
Im Block XVI haben sicher auch bis zum Jahre 1352 die bodae acuficum
(Nädlerbuden), auch die 1290 erwähnten drei bodae sub gradibus und die
zehn stabula im Notstall gelegen. An der Nordseite des Rathauses, das erst
ca. 1360 seine jetzige Ausdehnung nach Norden erreichte, zum mindesten
einige Garbrater- und Kuchenbäckerverkaufsplätze; vermutlich ursprüng-
lich im Zusammenhang mit den anfangs hier liegenden Verkaufsplätzen der
Bäcker!'). Da die topographischen Anhaltspunkte zu einer genauen örtlichen
Fixierung nicht ausreichten, mußte hier an Stelle der Einzeichnung die ein-
fache Beschriftung treten. Dasselbe gilt von der Wiedergabe der an weg-
-Aumbaren Tischen handelnden Verkäufer in der Mitte des Marktes und auch
von den „macella carnium“‘, den Fleischschrangen, und den neun bodae des
Heringshauses; hier nur deshalb, weil die Raumverhältnisse der Karte eine
Durchführung des Schrangens bis zur Königstraße nicht zuließen.
Diese kurzen Bemerkungen mögen genügen, um ein Bild von dem quellen-
mäßigen Unterbau der beigefügten Karten zu geben und damit zugleich
seine wissenschaftliche Zuverlässigkeit zu erhärten. Das zur Verfügung
stehende Material ließe eine weit eingehendere Begründung zu; ich glaube,
auf sie aber um so eher verzichten zu können, als ich an anderer Stelle??)
bereits für einzelne Teile des Marktes, namentlich den Block VI mit dem in
ihm enthaltenen ältesten Rathaus, den Rekonstruktionsnachweis in weit
eingehenderer Weise erbracht habe: dieselben methodischen Fragen wieder-
holen sich überall.
Bei der Einzelnumerierung ist die bis 1884 gebrauchte, innerhalb der
einzelnen Quartiere der Stadt übliche Durchnumerierung beibehalten
worden. Einmal um den Zusammenhang mit den nach demselben Verfahren
gearbeiteten topographischen Arbeiten Schröders zu wahren; sodann, weil
z.B. die Blocks I—VI überhaupt zur Zeit der neuen Numerierung nicht mehr