Full text: Gesellschaftslehre

96 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
ihrem Kinde: sie erblickt in ihm zugleich einen schlummernden Engel und 
als dessen Repräsentanten ein irdisches Geschöpf, das der Leitung durch 
ihre Überlegenheit bedarf. — Von jedem Beigeschmack der Gering- 
schätzung oder der Verachtung ist diese Art von „Herab- 
blicken“ durchaus frei. Denn die von der Liebe umfaßten Gegenstände 
gehören eben damit einem Wertbereich an, dessen hohe Qualität sie da- 
vor sichert; innerhalb dieses Wertbereichs, dem der Liebende selber mit 
angehört, sind aber doch Abstufungen des Wertes möglich. 
Schon innerhalb jeder genossenschaftlich gearteten Gruppe sind in dieser 
Weise Wertabstufungen nach oben wie nach unten möglich, denen dann 
ein Heraufblicken und ein Herabblicken entspricht, wobei es sich aber 
immer nur um gewisse Wertdifferenzen auf der Oberfläche bei Wert- 
zleichheit in dem ganzen Wesen handelt. — Der Haß dagegen erkennt 
sine solche fundamentale Wertgleichheit nicht an. Er hat vielmehr die 
Tendenz, eine abgrundtiefe Verschiedenheit des Wertes zwischen sich und 
seinem Gegenstande zu schaffen. Er findet demgemäß in dem Herab- 
blicken seine vollste Wesensentfaltung. Wo das Mitsprechen persönlicher 
Leidenschaft die „Reinheit“ des Hasses trübt, da hat dieses Herabblicken 
des Überlegenen auf den Minderwertigen als spezifische Färbung den 
Charakter der Verachtung. Verachtung wird dem fremden Volk 
oder der fremden Rasse gezollt, falls sie Haß erregen und nicht durch be- 
sondere Vorzüge zu der Anerkennung einer Art Gleichheit oder Über- 
legenheit nötigen. Das Charakteristische der Verachtung liegt demgemäß 
erstens in der Vorstellung eines unermeßlich geringeren Wertes, zu der 
aber zweitens eine besondere Giftigkeit in der ganzen Bewertung hinzu- 
tritt. 
Wiederum verschieden hiervon ist das Herabblicken bei der Ge- 
sinnung der Gleichgü ltigkeit. Gleichgültigkeit zeigen wir gegen 
Menschen da, wo sie uns völlig fremd gegenüberstehen, vorausgeseßt, daß 
sie uns nicht zum Haß reizen. Der Fremde hat nach seinem Wesen über- 
haupt keinen Anteil an dem Gesellschaftsverhältnis: er wird nicht als 
Person aufgefaßt, sondern bleibt in der Distanz einer bloßen Sache, zu 
der wir entweder gar keine oder bloße Nüglichkeitsbeziehungen haben. 
Der naive Mensch hat ihm gegenüber das Gefühl einer unermeßlichen 
Überlegenheit (jede Gruppe hält sich für das vollkommenste Gebilde auf 
der Welt) und blickt auf ihn herab, indem er ihn ähnlich als außer 
Vergleich empfindet wie eine Sache. Wir bezeichnen auch diese Haltung 
als Verachtung mangels eines andern geeigneten Wortes. Es ist 
dabei aber diese Art Verachtung wohl zu unterscheiden von der mit. dem 
Haß verbundenen: es fehlt ihr das Gift und die Leidenschaft der legteren. 
Sie kann auch innerhalb eines Volkes von einer sozialen Schicht einer 
andern entzegengebracht werden. Denn bei hinreichender Distanz kann
	        
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